Die Orangerie in Hechingen. Ob hier ein Verbrechen stattfand, versuchte am Dienstag das Amtsgericht zu ergründen. Foto: Stopper

Vier Männer aus Rumänien stehen wegen des Verdachts auf Raubes vor Hechinger Amtsgericht.

Hechingen - Sie sollen einen Mann vom Obertorplatz in den Fürstengarten gelockt haben, um ihn dort zu überfallen und auszurauben. Aufgrund dieses Tatvorwurfs stehen aktuell vier rumänische Männer aus Hechingen vor dem Jugendschöffengericht.

"Ich habe fest damit gerechnet, dass die mich umbringen", sagt das mutmaßliche Opfer vor Gericht aus. Wenn der 50-Jährige schildert, was ihm am Abend des 22. September 2018 im Fürstengarten passiert sein soll, nehmen ihn die Erinnerungen daran sichtlich mit.

Eigentlich will er nach einem Restaurantbesuch nur auf sein Zimmer im Hotel Klaiber – direkt gegenüber des Restaurants. Er sei jedoch ein geselliger Mensch, habe einige Leute auf der Bank an der Bushaltestelle gegenüber sitzen sehen und sich unterhalten wollen, sagt er. Und klar, seine Stimmung war ausgelassen: "an diesem Tag hatte ich schon einige Bier und ein paar Gläser Wein getrunken", gesteht der Geschädigte.

Unter Vorwand in Fürstengarten gelockt

Eine der Personen, die sich an der Bushaltestelle aufhalten, sitzt im Gericht auf der Anklagebank – und ist der einzige Angeklagte, den das Opfer wieder zu erkennen meint: "Wenn er es ist", fügt der Geschädigte hinzu. Bei der Gegenüberstellung auf der Polizeiwache sei er sich aber sicher gewesen.

Der in Hechingen lebende Rumäne kommt auf der Bank an der Bushaltestelle mit dem Opfer ins Gespräch. Trotz der sprachlichen Barriere, der Angeklagte spricht kaum Deutsch, versteht man sich gut, singt ein bisschen. Der Rumäne kündigt an, ein Bier auszugeben und lockt das Opfer unter diesem Vorwand in den Fürstengarten.

Er habe eigentlich lieber Richtung Stadt laufen wollen – habe ein ungutes Gefühl gehabt, sagt der 50-Jährige. Trotzdem folgt er dem Angeklagten – und ist heute davon überzeugt, dass dieser ihn bewusst zu den anderen Tatverdächtigen lockte.

Nur "Schatten von Gestalten" erkannt

Nach etwa 15-minütigem Spaziergang in den Park dämmert es bereits. Plötzlich nimmt das Opfer Schritte von hinten wahr, erkennt daraufhin nur "Schatten von Gestalten", einer der Täter reißt ihn von der Seite zu Boden, jemand anderes stellte ihm ein Bein und als er auf dem Boden liegt, hält ihm jemand den Mund zu. Jemand packt seine Bauchtasche und dann rennen alle, mutmaßlich vier Täter, weg. Der Geschädigte kann die einzelnen Taten nicht einzelnen Personen zuordnen – die Verteidiger der vier Angeklagten, von denen der jüngste 19 Jahre alt ist, stellen viele Rückfragen.

Einige Details des Tathergangs bleiben unklar. So habe man ihm neben den 50 Euro und dem Personalausweis auch zwei Fotos geklaut, sagt das mutmaßliche Opfer. An dieses Detail können sich die befragten Polizisten nicht erinnern. "Es war schwierig, mit ihm eine strukturierte Befragung durchzuführen", sagt ein Kriminalhauptkommissar aus Balingen. Als er die Tat auf dem Revier schilderte, habe das Opfer teilweise geschrien, teilweise geweint, sei emotional so instabil gewesen, dass man teilweise habe abbrechen müssen.

Unklar bleibt auch, ob das Opfer mit der Polizei eine Tatortbegehung gemacht hat – die Polizisten wissen nichts davon, man habe lediglich mit Streifenwagen den Fürstenpark abgefahren – das Opfer erwähnt eine solche Begehung.

Keine U-Haft, weil kein dringender Tatverdacht

Ein Polizeikommissar aus Hechingen erinnert sich, dass der Geschädigte, als er ihn am Hotel befragte, angab, am Hals eine Schnittwunde zu haben und mit einem Messer bedroht worden zu sein. Eine solche Wunde existierte nicht – die anwesenden Polizisten können den Geschädigten auch beruhigen, da er am Hals nicht blutet. Und auch der genaue Tatort bleibt unklar – die Polizisten fahren mit ihren Streifenwagen am Tattag den Fürstengarten rund um die Villa ab – geschehen ist die Tat aber im Bereich der Orangerie. Die Täterbeschreibungen führen zur Festnahme der vier Angeklagten im Gasthaus Ochsen an der Staig.

Je detaillierter die Anwälte nachfragen, desto erregter wird der Zeuge. Es fällt ihm sichtlich schwer, die Befragung durchzustehen. Vor etwa zwei Jahren habe eine Psychiaterin bei ihm eine multiple Persönlichkeitsstörung sowie eine Angststörung diagnostiziert, erklärt er sichtlich mitgenommen von dem Verfahren. Und er sei dazu bereit, diese von ihrer Schweigepflicht zu befreien. Es gehe ihm bei der Verhandlung nicht um Rache oder um eine Bestrafung, sondern darum, den Wesenscharakter der Täter zu verbessern.

Die Glaubwürdigkeit des Zeugen sei, obwohl er betrunken war, gegeben, stellte die Richterin nach einer längeren Beratung fest. Alle Verteidiger forderten, ihre Mandaten auf freien Fuß zu setzen. Das Quartett wird aus der U-Haft entlassen, da "nach derzeitigem Stand der Beweise kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, so die Richterin. Es gebe zu wenig Indizien für eine Absprache.

Der Prozess wird am Donnerstag, 13. Februar, um 9 Uhr mit weiteren Zeugen fortgesetzt.