Antrag abgelehnt: Jörg K., dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im März in Ebingen ein älteres Ehepaar ermordet und ausgeraubt zu haben, bekommt keinen neuen Pflichtverteidiger. Foto: Archiv

Erste Entscheidung zum Prozess von Albstadt: Gericht weist Antrag des Angeschuldigten ab. Wechsel nur schwer möglich.

Hechingen/Albstadt-Ebingen - Im Zusammenhang mit dem Doppelmord-Fall in Ebingen hat das Landgericht Hechingen eine erste Entscheidung getroffen: Wolfgang Burkhardt ist und bleibt der Pflichtverteidiger von Jörg K..

Der Angeschuldigte Jörg K. hatte beantragt, seinen Pflichtverteidiger Wolfgang Burkhardt von seinem Mandat zu entpflichten. Burkhardt war dem 46-Jährigen nach dessen Festnahme Anfang April und der förmlichen Inhaftnahme vom Gericht zur Seite gestellt worden. Weil K. ein Verbechen vorgeworfen wird und er in Untersuchungshaft genommen wurde, handelt es sich um den Fall einer sogenannten notwendigen Verteidigung.

K. hätte nach seiner Festnahme binnen einer Frist einen Verteidiger seiner Wahl als Pflichtverteidiger benennen können. Das hat er offensichtlich nicht getan. So wurde ihm vom Gericht der erfahrene Strafrechtler Wolfgang Burkhardt aus Rottweil als Pflichtverteidiger zugeordnet.

Die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und, wie von Jörg K. beantragt, die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers ist indes nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Dafür muss beispielsweise das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Mandanten nachweislich erheblich gestört oder der Pflichtverteidiger erkrankt oder völlig untätig sein.

Ein aktuell sehr prominentes Beispiel dafür, dass Pflichtverteidigerwechsel nicht ohne weiteres möglich sind, ist das NSU-Verfahren am Landgericht München. Die Angeklagte Beate Zschäpe wollte ihre drei Verteidiger ebenfalls loswerden – ohne Erfolg. Vor einen Wechsel von Pflichtverteidigern hat der Gesetzgeber auch deshalb hohe Hürden gesetzt, damit durch solche Wechsel Gerichtsverfahren nicht bewusst verkompliziert und verlängert werden können.

Grundsätzlich könnte der Angeschuldigte Jörg K. auch jetzt einen Anwalt seiner Wahl bestellen und dadurch den Pflichtverteidiger von seiner ihm gerichtlich zugeordneten Aufgabe entbinden. Die Wahl eines Wahlverteidigers mit dem alleinigen Ziel, den bisherigen Pflichtverteidiger loszuwerden, ist indes in der Regel unzulässig. Voraussetzung für den Anwaltswechsel ist, dass K. den neuen Anwalt entweder aus eigener Tasche bezahlt oder, wenn dieser zum Pflichtverteidiger bestellt werden soll (was ebenfalls nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist), der Staatskasse keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Pflichtverteidigergebühren sind in der Regel deutlich niedriger als die Gebühren für einen Wahlverteidiger. Der Staat übernimmt zunächst die Kosten für den Pflichtverteidiger, im Fall einer Verurteilung werden sie dem Verurteilten allerdings als Bestandteil der Verfahrenskosten in Rechnung gestellt.

So weit ist das Verfahren im Falle Jörg Ks. noch nicht. Begonnen hat in der vergangenen Woche mit der Erhebung der Anklage wegen Mordes am Landgericht Hechingen das sogenannte Zwischenverfahren.

Dem 46-jährigen Angeschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft Hechingen vor, im März ein älteres Ehepaar in Ebingen getötet zu haben. Über die Zulassung der Anklage hat die Schwurgerichtskammer noch nicht entschieden. Um sie zuzulassen, muss sie nach Prüfung der Akten – 27 Leitz-Ordner – eine Verurteilung für "überwiegend wahrscheinlich" halten.

Wenn die Kammer die Anklage zulässt, könnte die Hauptverhandlung frühestens Ende September in Hechingen beginnen.

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