25-Jähriger handelt mit drogenähnlichen Substanzen. Schuldspruch vor Gericht.

Hechingen - Zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie 100 Arbeitsstunden wurde am Mittwoch ein 25-jähriger Hechinger verurteilt, der illegal mit Arzneimitteln gehandelt hat, die eine drogenähnliche Wirkung haben.

"Ich bin ja schon lange hier tätig, aber die Namen dieser Substanzen sind sogar mir gänzlich unbekannt gewesen", erklärte der vorsitzende Richter. Was der Angeklagte da im Jahr 2010 in 22 Paketen aus China und Indien geliefert bekommen hatte, zählt in Deutschland zwar nicht zu den Betäubungsmitteln sondern in die Kategorie Arzneimittel. Ihre Wirkung aber hat es in sich. "Designer Drogen", nannte sie der Oberstaatsanwalt. Nicht zuletzt deswegen, weil, wie er erklärte, die Substanzen bei den Konsumenten eine drogenähnliche Wirkung hervorriefen. Whitney Houston und Michael Jackson seien wohl die prominentesten Opfer solcher Medikamente.

Der Angeklagte gab an, er habe seit zehn Jahren Marihuana geraucht, später seien "härtere Sachen" dazu gekommen. Zum Schluss habe er beinahe täglich die Medikamente genommen, die er sich bestellt hatte. Der Arbeitslose verkaufte die Arzneimittel auch – etwa nach Polen oder Estland. Um sich nicht selbst verdächtig zu machen, gab der ehemalige Gymnasiast seine Eltern oder seine Großmutter als Empfänger der Päckchen an. Beinahe ein halbes Jahr trudelten diese Bestellungen unbemerkt von den Behörden in Hechingen ein – dann wurde der Zoll in Frankfurt auf eines der Packete aufmerksam. Auch in Leipzig, Freiburg und Belgien wurden Päckchen abgefangen und sichergestellt. Die letzte Lieferung brachte der Vater des Angeklagten zur Staatsanwaltschaft.

Weil er von Anfang an mit den Ermittlern kooperiert habe, seine Quellen offen legte, seine Taten gestanden und sich bemüht habe, so schnell wie möglich wieder ein geregeltes Leben zu führen, einigten sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Angeklagten auf die vergleichsweise milde Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Von weiteren Auflagen, etwa einer Suchtberatung oder einem regelmäßigen Drogenscreening, sah das Gericht ab, da der Angeklagte bereits zum regelmäßigen Check muss, um seinen Führerschein wieder zu bekommen.

Der Führerschein war ihm vor sieben Jahren abgenommen worden, weil er bekifft hinterm Steuer erwischt worden war. Um seine Ausbildung zum Biologisch-Technischen-Assistenten starten zu können, brauche er den Führerschein, so der Anwalt.