Auch während der dritten Sitzung vor dem Hechinger Amtsgericht konnte nicht geklärt werden, ob der Angeklagte handgreiflich wurde. Foto: sb

Dritter Verhandlungstag gegen einen 45-jährigen Burladinger, der seine Freundin verprügelt haben soll.

Hechingen/Burladingen - Der 45-jährige Angeklagte ist ein verurteilter Sexualstraftäter. Dass er seine Ex-Freundin geschlagen haben soll, scheint da nicht weithergeholt. Gehört haben von dem Übergriff in seinem Heimatort bei Burladingen fast alle. Die fragliche Tat beobachtet hat niemand.

Auch Verletzungen der Frau hat keiner gesehen, so scheint es am Montag. Die Aussagen der Zeugen am dritten Verhandlungstag sprechen eher für den Angeklagten – zumindest nicht ausreichend gegen ihn.

"Ja, gehumpelt hat sie schon ein bisschen", sagt ein Nachbar des Angeklagten vor Gericht. Das Steißbein hätte ihr Partner ihr verletzt, habe die 43-Jährige ihm erzählt. Auf Bitte ihres neunjährigen Sohnes habe der Nachbar der Frau beim Auszug aus dem Haus des Angeklagten geholfen. An einem frühen Morgen im Dezember 2012 war das. Der Junge habe zuvor an seiner Haustür geklingelt, davon erzählt, dass der Angeklagte seine Mama "geschlagen" habe und sie nun Hilfe brauche.

Der Nachbar und seine Frau waren sofort hellhörig, man habe ein gutes Verhältnis zu dem Jungen aus der Nachbarschaft gehabt. »Ich habe gedacht: ›Um Gottes Willen, wie wird die aussehen‹«, erzählt der Zeuge dem Richter gestern. Als er der Frau wenig später geholfen habe Kleidersäcke ins Auto zu tragen, habe er allerdings bis auf das leichte Humpeln keine Verletzungen feststellen können. Auch erzählt habe die 43-Jährige kaum etwas. Gestern glaubt der Nachbar im Nachhinein, dass die Frau ihrem damaligen Freund »eins reindrücken« wollte, nachdem die Beziehung nicht mehr funktioniert habe.

Weitere Zeugen berichten Ähnliches. Die Mutter des Angeklagten etwa. Auch zu ihr sei der Junge an jenem Morgen gekommen. »Ich hätte nicht mit dem Hund gehen sollen. Jetzt hat er die Mama geschlagen«, habe er gesagt.

Die Mutter des Angeklagten selbst habe nichts mitbekommen – sie wohnt im selben Haus – und auch sie habe nichts von blauen Flecken oder anderen Verletzungen gesehen. Zudem habe die 43-Jährige nach dem fraglichen Vorfall noch mit dem Angeklagten Silvester gefeiert. "Ich wäre nicht mehr gekommen, wenn es mir da so schlecht gegangen wäre", so die Zeugin.

Ein weiterer Zeuge erzählt von der kriselnden Beziehung und starken Stimmungsschwankungen der 43-Jährigen wegen einer Krebserkrankung. "Sie war öfter schlecht drauf", sagt der Zeuge. Nicht der Angeklagte habe die Frau angegriffen, sondern sie sei mit einem Kaffeeglas auf ihn losgegangen. Das habe die Frau ihm selbst erzählt. Und in einem Nebensatz erwähnt der Zeuge: "Vielleicht war er auch sauer. Weil das Bier weg war oder so". Das Gericht geht auf den Satz gestern nicht ein.

Der Alkohol hat im Leben des Angeklagten schon mehrmals eine Rolle gespielt. Ein Polizeibeamter, der mit der Geschichte des vorbestraften Angeklagten vertraut ist, bestätigt das.

In der Nacht vor besagtem Dezembermorgen habe der Angeklagte "nur Kaffee und Cola getrunken", betont ein Bekannter des 45-Jährigen vor Gericht. Unabhängig von dieser Aussage wirken seine Erzählungen nicht überzeugend. Er relativiert jeden Satz, den er sagt mit einem "Ich denke...". Dass er selbst in dieser Nacht rund "fünf, sechs Weißbier" intus hatte, daraus macht er allerdings keinen Hehl. Man habe sich in der Küche "sachlich, nüchtern unterhalten" und keinesfalls herumgegrölt, wie die ehemalige Partnerin seines Bekannten angegeben hatte, und weshalb es schließlich zur Auseinandersetzung gekommen sein soll.

Die beiden Töchter der 43-Jährigen berichten laut Akte davon, dass es wegen Alkohols schon Probleme gegeben habe.

Die Verhandlung geht am Montag, 2. Juni, mit der Aussage der Tochter weiter.