Wegen gefährlicher Körperverletzung müssen ein Vater und sein Sohn eine Geldstrafe bezahlen. Vorher war viel Alkohol geflossen. (Symbolfoto) Foto: Savelov Maksim/ Shutterstock

Vater und Sohn müssen jeweils Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung zahlen.

Hechingen - Was geschah in einer Novembernacht 2017 in Boll? Die Aussagen darüber gehen weit auseinander. Fest steht jedenfalls: Der 55-jährige Vater hat einen Gast seines 27-jähriges Sohnes, der mit diesem gemeinsam auf einer Meisterschule war, mit einem Teleskopstock malträtiert und damit gedroht, ihn umzubringen. Der Sohn hat dem 43-jährigen Kollegen eine Kopfnuss verpasst, ihn in den Schwitzkasten genommen und somit die Stockschläge unterstützt.

Verhandelt wurde der Fall am Mittwoch im Hechinger Amtsgericht. Dem Richter ging es weniger darum, was genau geschah, sondern ihm war klar, dass der Tatbestand über eine Notwehr hinaus ging und ein minderschwerer Fall von gefährlicher Körperverletzung vorliegt.

Das Angebot, das Verfahren gegen eine Geldstrafe vorläufig einzustellen, nahmen Vater und Sohn an. Beide müssen nun jeweils 4500 Euro in neun Raten an eine Einrichtung für Kinder im Landkreis Tübingen bezahlen.

Vater wird vom Streit der Jüngeren wach

Was hat sich genau abgespielt? Laut Vater und Sohn hat der 43-jährige auf dem Rückweg vom Bodensee einen Besuch in Boll gemacht. Es wurde gegessen und auch getrunken – in nicht unerheblicher Menge. Danach sind der Sohn und der Gast wegen unterschiedlichen beruflichen Ambitionen aneinander geraten. Weil es laut wurde (Vater: "Er hat aggressiv herumgeschrien"), wollte der 55-Jährige, der sich wegen seiner Spätschicht schon zur Ruhe gelegt hatte, die Gemüter beruhigen. Dabei soll der Meisterschüler den Sohn als Arschloch bezeichnet haben, worauf ihn der Vater bat, zu gehen. Er ging ihn derart an, dass dieser gegen einen Glastisch flog und sich eine Rippe brach.

Weil der Gast sich nicht beruhigte – Vater: "Er ist total ausgerastet und hat wild um sich geschlagen" – erwischte dieser ihn mit seinem Knie im Gesicht. Folge: Nasenbeinbruch. Deshalb hatte der Vater keine andere Möglichkeit gesehen, als den Schlagstock einzusetzen, den er während seiner Zeit als Detektiv vor einigen Jahren von einem Arbeitskollegen bekommen und im Wohnzimmerschrank aufbewahrt hatte. "Ich wusste mir nicht mehr anders zu helfen", warb der Vater um Verständnis. Dass er den Gast bedroht haben soll, ihn umzubringen, wusste er nicht mehr, wollt es aber auch nicht ausschließen.

Ganz anders skizzierte der 43-Jährige den Abend. Weil der Sohn mit der eigenen Musikauswahl nicht zufrieden war, wurde dieser lauter. Daraufhin ging der Gast hoch ins Schlafzimmer zum Vater und erzählte ihm, warum sein Sohn so laut ist. Der Vater kam herunter, dann kam es zum Streit. Dabei hat der Sohn ihm in die Hand und den Zeigefinger gebissen. 20-mal, viermal gegen den Kopf, sei er mit dem Stock geschlagen worden.

Vater und Sohn "ganz klar aggressiv"

Warum der Sohn trotzdem zweimal die Polizei alarmierte, darauf hatte der Meisterschüler keine wirkliche Erklärung. "Dass es ein Ende gibt", vermutete er lediglich.

Apropos Polizei. Auch ein Gesetzeshüter war als Zeuge geladen. Dieser berichtete, dass der Gast "weinerlich" auf dem Boden lag, während Vater und Sohn "ganz klar aggressiv" gewesen seien. Der Vater habe mit einer leeren Flasche auf den Gast losgehen wollen, konnte aber davon abgehalten werden. Der Meisterschüler habe alles erfunden, um sich als Opfer darzustellen, echauffierte sich der Vater.

Übrigens: Eine neunte Klasse des Hechinger Gymnasiums wohnte der Verhandlung bei. Was werden die Jugendlichen aus dem Fall gelernt haben? Nur in Maßen Alkohol konsumieren. Denn der Gast hatte aufgrund von sechs Flaschen Bier 1,19 Promille intus, Vater und Sohn hatten einen Alkoholtest verweigert. Zwei, drei Bier und etwas Wein sollen beide, so gegenüber der Polizei, getrunken haben, bei der Verhandlung sprach der Vater von neun, zehn Bier.

Der Vater war damit einverstanden, dass er den Schlagstock nicht zurückbekommt.