Dorothea Bachmann Foto: dpa

Neuwahlen wohl frühestens Ende April möglich. Landratsamt gibt sich zugeknöpft: "Laufendes Verfahren".

Hechingen - Die Handy-Mitteilung von Dorothea Bachmann, dass sie ihre Dienstunfähigkeit akzeptiert, war zwar ein Paukenschlag beim Hechinger Neujahrstreff, aber rein rechtlich ist sehr fraglich, was diese Worte wert sind.

Und wie es genau weitergeht, ist auch noch unklar. Zumindest für die Öffentlichkeit. Landrat Günther-Martin Pauli zeigte sich gestern auf Nachfrage unserer Zeitung jedenfalls sehr zugeknöpft. "Es handelt sich hier um ein laufendes Verfahren", erklärte er, dazu dürfe er eigentlich keine Auskünfte geben. In diesem Verfahren müssten schließlich auch die Rechte der Bürgermeisterin gewahrt bleiben.

Widerspruchsfrist ist abgelaufen

Immerhin das bestätigte Pauli: Mittwoch, 17. Januar, um 0 Uhr ist die Frist abgelaufen, in der die Hechinger Bürgermeisterin ihren Widerspruch gegen ihr Inruhestandsversetzungsverfahren einlegen konnte. Und das heißt: Zum Redaktionsschluss stand noch nicht fest, ob Bachmanns Anwalt nicht doch noch Widerspruch einlegt. Sich alleine auf die Handy-Mitteilung der Bürgermeisterin zu verlassen, sei rechtlich natürlich nicht möglich, bestätigte auch Pauli.

Als wahrscheinlich aber gilt, dass Bachmann diese Möglichkeit nicht ergreifen wird. Dann würde als nächster Schritt das kommunale Versorgungsamt eingeschaltet, das dann Höhe und Beginn der Pensionszahlung feststellen würde. Da geht es dann wieder um Fristen und viele persönliche Daten, die zunächst mal nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Die eigentliche Frage für die Hechinger lautet ja auch eher: Wann ist Bürgermeisterwahl, und ab wann können sich Kandidaten und Kandidatinnen dafür melden? Klare Aussagen dazu macht derzeit niemand. Ende April wäre ein Wahltermin möglich, das Ganze könnte sich aber auch noch etwas verzögern. Ein wenig Geduld müssen die Hechinger noch aufbringen.