Zunächst sagte jedoch die Vorzimmerdame des Bürgermeisters aus. Sie erzählte, dass der besagte Hundebesitzer damals in ihr Büro gestürmt sei und in einem sehr unangemessenen Ton den Bürgermeister sprechen wollte. Weiter zog er einen Hundekotbeutel aus einem Jutebeutel mit einem Schreiben aus der Tasche und knallte es der Vorzimmerdame auf den Tresen und sagte, es sei für den Bürgermeister. Danach verschwand er wieder. Sie entsorgte den Kotbeutel umgehend, da er sie anekelte. Über den Inhalt konnte keine Klarheit geschaffen werden.
Daraufhin wurde der Leiter der Bußgeldstelle befragt. Der meinte, er habe damals telefoniert, als ein Mann – er wusste nicht mal, ob es der Angeklagte war – hereingekommen sei und das Beschwerdeschreiben mit einem Kotbeutel abgegeben habe. Der Inhalt habe wie trockener Hundekot ausgesehen. Er habe sich aber nicht persönlich angegriffen gefühlt. Er habe im Jahr tausende Verfahren und er könnte dieses Amt nicht ausführen, wenn er sich jede Beleidigung zu Herzen nehme.
Der Verteidiger stützte sich in seinem Plädoyer genau darauf, dass man die Hundekotbeutel-Aktion eben – wie der Leiter der Bußgeldstelle – nicht persönlich sehen muss. es sei keine Straftat, sein Mandant sei freizusprechen.
Die Staatsanwältin forderte jedoch hingegen, die Berufung zu verwerfen, da der Empfänger bezüglich des Hundekotbeutels "inhaltlich in die Nähe gestellt wurde".
Das Urteil: Der Richter verwarf die Berufung. Die Grenze des guten Geschmacks sei überschritten worden. Zudem sei es "traurig, dass es in der Gesellschaft soweit gekommen ist". Er war regelrecht bestürzt über die Aussage des Bußgeldstellenleiters, dass er Beleidigungen hinnehmen müsse. Und der Verurteilte habe im Grunde seinen "Shitstorm" im Rathaus abgelassen, so wie es heutzutage im Internet passiert. Doch könne man sich im Netz wenigstens von den entsprechenden Plattformen abmelden. Der verurteilte hat eine Woche Zeit, um Revision zu beantragen.
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