s.a.b. fordert 1,5 Millionen Euro Schadenersatz. Stadt und Versicherung lehnen ab. Räte überrascht.
Hechingen - Wird das missglückte PPP-Projekt für das Hallen-Freibad zum Millionengrab für Hechingen? Die juristischen Auseinandersetzungen scheinen in eine entscheidende Runde zu gehen.
Bürgermeister Dorothea Bachmann hat in ihrer Ansprache zum Neujahrsempfang den Blick ausschließlich nach vor gerichtet und angekündigt, dass für die Sanierung des Hechinger Hallen-Freibads eine neue europaweite Ausschreibung angepeilt wird, dass aber mit dem Umbau aus finanziellen Gründen frühestens 2015 losgelegt werden kann.
Mit der Vergangenheit des PPP-Badsanierungsprojekts beschäftigt sich unterdessen das Hechinger Landgericht. Von der Stadt bestätigt wird, dass dort eine Klage der Firma s.a.b. aus Friedrichshafen auf Schadensersatz vorliegt. Dass sie ihre Auslagen geltend machen will, hatte die s.a.b. schon vor Monaten erklärt. Die Anwälte der Firma fordern 1,5 Millionen Euro. Ihrer Ansicht nach haftet Hechingen für den Schaden, weil die Stadt gegenüber dem Landratsamt, das das PPP-Projekt ablehnte, den Rechtsweg nicht voll ausgeschöpft hat.
Einige Gemeinderäte waren dennoch überrascht, dass die Klage bereits vorliegt, wird berichtet. Nach Kritik wegen mangelnder Informationen sah sich der Erste Beigeordnete Klaus Conzelmann vorgestern dazu veranlasst zu versichern, dass er bereits am 25. Oktober im Verwaltungsausschuss über diese Klage berichtet habe.
Für Irritationen hatte auch gesorgt, dass die Stadt selbst verklagt wird.
Bislang war betont worden, dass für einen Schadensersatz auf jeden Fall eine Versicherung aufkommen würde, dass die Stadt also in keinem Fall einen Millionenbetrag für das PPP-Desaster aus eigener Tasche bezahlen muss. Die Befürchtung, dass die Versicherung die Stadt im Regen stehen lassen könnte, scheint aber unbegründet. Aus dem Rathaus wurde gestern auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt: »Zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt es, weil sowohl der Haftpflichtversicherer der Stadt wie auch die Stadt selbst die vorgetragenen Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen haben«.