37-Jähriger war jeden Tag auf einschlägigen Seiten. Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Hechingen - Weil 17 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Computer gespeichert waren, muss sich ein Hechinger Kurierfahrer seit Montag vor dem Amtsgericht verantworten.

Ja, er nehme täglich Internetseiten mit pornografischem Inhalt in Anspruch, stellte der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung klar. Seine Vorlieben seien "kleine, zierliche Frauen sowie Asiatinnen". Mit Kinderpornografie habe er nichts am Hut, er schaue ausschließlich Filme, die reifere Frauen zeigen, auf "rechtlich einwandfreien Seiten", so der Hechinger.

Eine Razzia gegen einen Kinderpornoring in Mecklenburg-Vorpommern brachte Ermittler aus Schwerin auf seine Spur: Die Polizei notierte sich die Kunden, über die IPAdressen der Rechner kam sie schnell auf ihre Namen. Am Ende klingelten die Ermittler auch an der Tür des 37-Jährigen. Bei der Hausdurchsuchung wurde das verbotene Material sichergestellt.

Sofort als "anstößig" gemeldet

Eine Erklärung, wie die 17 Bilder auf seinen Computer gekommen sein könnten, hatte der Hechinger auch parat: Beim Besuch eines Porno-Portals müsse er automatisch auf eine illegale Kinderporno-Seite weitergeleitet worden sein. Von dort seien die anstößigen Fotos dann direkt auf seinem Rechner gelandet. Dies geschehe ab und zu im Internet. Die Seiten habe er sofort als "anstößig" gemeldet und geschlossen, bewusst gespeichert habe er gar nichts, gab der 37-Jährige zu Protokoll. Zwar habe er die gespeicherten Bilder später angeschaut, er könne jedoch nicht erklären, wie sie auf seinen PC kamen.

Für die Staatsanwaltschaft blieb jedoch unklar, ob sich der Angeklagte ("für den Eigenbedarf reicht es") gut mit Computern auskannte oder nicht. "Warum haben Sie denn den Internet-Verlauf nicht gelöscht?", wollte der Staatsanwalt wissen.

Als Zeuge wurde ein Polizeibeamter vernommen, der an der Hausdurchsuchung beteiligt war. Er gab an, in "CDs, Speicherkarten und Handys" des Angeklagten keinerlei auffälliges Material gefunden zu haben.Der Hauptzeuge, der den Computer untersucht hatte, konnte noch nicht aussagen. Die Verhandlung wurde deshalb auf Mittwoch, den 24. August vertagt.