In der Hechinger Altstadt darf kein Feuerwerk gezündet werden. (Symbolfoto) Foto: Decker

Stadt Hechingen weist Anwohner und Gäste auf Verbot hin. Einhaltung wird durch Sicherheitsdienst überwacht.

Hechingen - In der Hechinger Altstadt ist es verboten, Feuerwerke zu entzünden. Die historischen Bauten gelten als besonders brandempfindlich.

Die Stadt Hechingen weist darauf hin, dass es nach dem Sprengstoffgesetz und seinen Verordnungen nicht gestattet ist, Feuerwerke in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden abzubrennen.

Als besonders brandempfindliche Gebäude gelten insbesondere Fachwerkhäuser und historische Bauten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, Feuerwerke in der historischen Altstadt abzubrennen, zum Beispiel auf dem Marktplatz oder dem Schlossplatz. Anwohner und Gäste werden gebeten, ihr Feuerwerk außerhalb der Altstadt in entsprechend sicherem Abstand durchzuführen. Die Einhaltung des Verbots wird im Auftrag der Stadt durch einen Sicherheitsdienst überwacht.