Der Mord an Umut K. hatte damals Hechingen und die ganze Region aufgewühlt. Foto: Maier

Urteil des Hechinger Landgerichts bestätigt. Lebenslange Haft und Jugendstrafe für Verurteilte.

Hechingen/Karlsruhe - Die Revionsanträge gegen die Urteile im Hechinger Mordprozess Umut K. sind am Dienstag abgelehnt worden.

Das gab der Bundesgerichtshof nach Prüfung des Falls bekannt. Mit der Zurückweisung der Revisionsanträge ist das Urteil des Hechinger Landgerichts rechtskräftig. Der Fall hatte damals Hechingen und die ganze Region aufgewühlt.

Die beiden Haupttäter, Calogero S. und Carmelo B., waren vom Landgericht im Oktober 2017 wegen Mordes an Umut K. verurteilt worden – Calogero S. als Schütze zu lebenslänger Haft, Carmelo B. als Fahrer des Tatwagens nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren Gefängnis.

Auf Grundlage von Indizien kam die Jugendkammer des Hechinger Landgerichts zur Überzeugung, dass Calogero S. geschossen und Carmelo B. als Fahrer in diese Tat eingeweiht und einbezogen war.

Umut K. war am 1. Dezember 2016 an der Hechinger Staig aus einem roten Fiat heraus tödlich von einem Schuss getroffen worden. Schnell wurden der 21-jährige Calogero S. und der 20-jährige Carmelo B. als Autoinsassen ermittelt. Vor Gericht gaben beide an, nicht geschossen zu haben, und gaben als Täter den jeweils anderen an. Nach einem Indizienprozess, in dem vor allem die Spurensicherung durch die Kriminalpolizei die entscheidenden Hinweise gab, zeigte sich das Hechinger Landgericht überzeugt, dass nur Calogero S. als Schütze infrage komme. Das Motiv für die Tat war Wut über nicht bezahlte Drogen.

Der Anwalt von Calogero S. legte Revision ein, da er unter anderem die Täterschaft nicht als klar bewiesen sah. Der 20-jährige Carmelo B. war nach Überzeugung des Gerichts zwar in die Mordpläne eingeweiht, allerdings wurde für ihn das Jugendstrafrecht angewendet. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich dagegen überzeugt, dass auch er zum Tatzeitpunkt als Erwachsener einzustufen war und beantragte aus diesem Grund Revision und die Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht. All diese Anträge hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

Wie berichtet, ist das Urteil gegen einen weiteren Mittäter bereits seit längerer Zeit rechtskräftig. Der damals 38-Jährige hatte beim Drogenhandel, der Auslöser für den tödlichen Schuss war, eine wesentliche Rolle gespielt. Der Mann hat das auf drei Jahre und neun Monate Haftstrafe lautende Urteil akzeptiert und sitzt bereits in einer Justizvollzugsanstalt ein.

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