Schauplatz des Prozesses: das Gebäude des Landgerichts in Hechingen Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: 58-jähriger Autohändler verkaufte acht Wagen, die ihm gar nicht gehörten, und fälschte Unterschriften

Das Amtsgericht Hechingen hat einen früheren Autohausinhaber aus dem Raum Albstadt wegen Veruntreuung, Unterschlagung in acht und Urkundenfälschung in fünf Fällen zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Albstadt/Hechingen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, acht Autos verkauft zu haben, die gar nicht ihm, sondern der Bank gehörten. Damit diese nichts bemerkte, blieben sie auf das Autohaus angemeldet; der Angeklagte fälschte fünf Dokumente, denen zufolge die Wagen lediglich überlassen, aber nicht verkauft worden seien. Laut Bank entstand der Staatsanwalt dadurch ein Schaden von fast 200 000 Euro.

Da der Angeklagte diese Vorwürfe einräumte, verzichtete das Gericht auf eine persönliche Anhörung von Zeugen und begnügte sich damit, die protokollierten Aussagen zweier geschädigter Kunden zu verlesen. Die erste Kundin, die bereits fünf Autos beim Angeklagten gekauft hatte, berichtete, ihr sechster Wagenkauf sei trotz mehrmaliger Nachfrage nicht umgemeldet und sie immer wieder vertröstet worden. Die gefälschten Vertragspapiere hatte sie noch nie gesehen; einige Angaben waren fehlerhaft – beispielsweise hatte der Angeklagte einen falschen Geburtstag und eine falsche Führerscheinnummer angegeben, um Spuren zu verwischen.

Der zweite Zeuge, langjähriger Kunde und Freund des Angeklagten, hatte ebenfalls einen Wagen erworben und sofort bezahlt; das Fahrzeug blieb jedoch auf das Autohaus angemeldet, ebenso ein weiterer Wagen, den der Zeuge ein Jahr später nach einem Unfall kaufte. Einige Zeit später forderte ihn die Bank auf, das Auto zurückzugeben, da das Autohaus Insolvenz angemeldet habe und die Fahrzeuge zur Insolvenzmasse gehörten. Sein Geld hat der Zeuge nicht wieder gesehen – und genau wie die andere Zeugin hatte er die gefälschten Verträge nie zu Gesicht bekommen.

Wirtschaftlicher Druck war der Hintergrund

Der Hintergrund dieser Machenschaften war wirtschaftlicher Druck: Schon vor Jahren war der Angeklagte vom Hersteller, dessen Vertragshändler er war, genötigt worden, sein Autohaus umzubauen und neue Verkaufsräume einzurichten. Er hätte in dieser Situation den Insolvenzantrag stellen müssen, aber er gab sich der Hoffnung hin, durch einen Bankkredit die Zahlungsunfähigkeit abwenden und "den Laden retten" zu können. In der Folge sei er dann unter massiven Druck geraten, sowohl durch den Autohersteller als auch durch das Kreditinstitut – "Wir waren nicht mehr handlungsfähig" – und habe, in die Enge getrieben, kurzschlüssig reagiert.

In den vergangenen drei Jahre hat der Angeklagte laut eigenen Angaben unter Dauerstress, Schlafmangel und Herzrhythmusstörungen gelitten, die schließlich in einem Herzinfarkt kulminierten. Er musste Privatinsolvenz anmelden; vom Lohn, den ihm seine neue, abhängige Beschäftigung einbringt, bleiben ihm etwa 15 bis 20 Euro pro Woche: Einkommen, Haus und die komplette Altersvorsorge sind gepfändet. Dass er seine Tochter beim Studium finanziell unterstützen kann, ist ihm nur dank der Hilfe seiner Frau möglich. "Ich möchte heute einen Schlussstrich ziehen, neu anfangen und endlich wieder einen freien Kopf für das tägliche Leben haben." Das Gericht sah aufgrund seiner gesundheitlichen und finanziellen Situation von einer Geldauflage ab und beließ es bei der Freiheitsstrafe. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre.