Boxer: Landratsamt lehnt Widerspruch ab

Hechingen (kla). Mit seinem Widerspruch gegen die Beschlagnahme seines Hundes hat ein Hechinger zunächst keinen Erfolg erzielt. Das Landratsamt habe diesen Widerspruch abgelehnt, wie Bürgermeister Philipp Hahn am Freitag bekannt gab.

Der Hund, ein Boxer, war Ende vergangenen Jahres beschlagnahmt und in ein Tierheim zur Betreuung gebracht worden, weil sich der Eigentümer weigerte, das Tier innerorts anzuleinen. Er bestand darauf, dass das Tier unter anderem auch auf dem Marktplatz und in der Schloßstraße frei herumlaufen dürfe, dass dies durch eine Satzung der Stadt nicht erlaubt ist, ignorierte er. Auch nach der Beschlagnahme lehnte er es ab, eine Vereinbarung mit der Stadt zu unterschreiben, dass er sich künftig an die Bestimmungen halten würde.

Stattdessen setzte er seine Hoffnungen auf einen Widerspruch gegen die Beschlagnahme-Anordnung, der vom Landratsamt als vorgesetzte Behörde nun entschieden wurde. Gegen diese Entscheidung kann vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden. Mit dem Widerspruchsbescheid verknüpft ist eine Gebühr in Höhe von 200 Euro.