Die Stadt Hechingen erhöht die Gebühren für die Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser. Die Gebühren werden pro Person erhoben und meist vom Jobcenter bezahlt. Doch: Wie soll mit Personen, die arbeiten und Kinder haben, umgegangen werden?
Einig waren sich die Stadträte in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses des Gemeinderats, dass die monatlichen Gebühren, die die Stadt Hechingen für die Nutzung von Geflüchteten- und Obdachlosenunterkünften erhebt, erhöht werden müssen. „Die letzte Änderung der Satzung wurde im Mai 2018 vorgenommen“, informiert Patrick Loll, Leiter des Ordnungsbereichs innerhalb des Fachbereichs Bürgerdienste, in der Sitzung am Dienstagabend.
Künftig nur drei Preisklassen
Seither hätten sich sowohl die Marktpreise für Wohnraum, Energie und Unterhalt als auch die Anzahl an unterzubringender Geflüchteter stark verändert. Ein Beispiel: Ganze Unterkünfte wie der Neubau in der Ermelesstraße 9/2 sind neu dazugekommen. So auch das Containerdorf am Zentrum am Fürstengarten, welches in Kooperation mit dem Landkreis betrieben wird.
Der monatliche Gebührensatz pro Person beträgt für Gemeinschaftsunterkünfte – wie zum Beispiel in der Ermelesstraße – derzeit 133,25 Euro. Für die Unterbringung in beispielsweise angemieteten Wohneinheiten wurde jeweils individuell durch das Sachgebiet Liegenschaften und Grundstücke Gebührensätze, abhängig von Größe, Zustand und Alter der Immobilie, festgelegt.
Das soll sich mit der Neufassung der Satzung ändern – und damit auch die Preise: Künftig wird es nur noch die drei Bereiche „Gemeinschaftsunterkünfte (226,57 Euro pro Person und Monat), Wohnungen im Eigentum der Stadt (95,23 Euro pro Person und Monat) und angemietete Wohnungen (312,88 Euro pro Person und Monat) geben. Die neuen Preise hat das Beratungsunternehmen „Heyder + Partner“ kalkuliert. Loll erklärt zum Verständnis: „Gebührenschuldner ist in erster Linie der Geflüchtete oder Obdachlose. In den meisten Fällen wird das Geld aber direkt vom Jobcenter überwiesen.“
Arbeitende müssen Gebühren mittragen
Doch hier ist der Knackpunkt. Denn: Es gibt auch Geflüchtete, die in Lohn und Brot stehen und die Gebühren selbst mittragen müssen. „Es darf nicht passieren, dass diese wegen zu hoher Gebühren wieder in die Sozialhilfe rutschen“, macht Almut Petersen, Sprecherin der Bunten Liste, deutlich. Sie sagt aber auch: „Natürlich müssen wir an die Gebühren ran.“
Kinder zählen wie erwachsene Person
Und Almut Petersen gab einen weiteren Punkt zu Bedenken – nämlich die Kinder. Laut Loll gelten auch diese als Person. „Es handelt sich schließlich um eine Benutzungsgebühr und nicht um eine Miete“, macht er deutlich. Bürgermeister Hahn betonte aber, dass der Hintergedanke an die Kinder ein guter Einwand sei. Schließlich würden diese arbeitende Eltern finanziell nochmals belasten.
Stadt darf keine Gewinne mit Gebühren machen
„Das prüfen wir intern und vergleichen mit anderen Kommunen im Kreis, wie dort in diesen Fälle verfahren wird.“ Bei der Gemeinderatssitzung in der nächsten Woche, bei welcher die neue Gebührenordnung beschlossen werden soll, wolle man das Ergebnis dieser Prüfung berichten und potenziell in die Sitzungsunterlage aufnehmen.
Kai Rosenstock, AfD-Fraktionsvorsitzender, wollte wissen, ob die neuen Gebührensätze kostendeckend seien. Loll erklärte, dass aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten bei den Immobilien diese Frage nicht pauschal beantwortet werden könne; die neue Kalkulation sei marktgerecht. Indes dürfe die Stadt keine Gewinne mit den Gebühren machen.