Prozess: Angeklagter lagerte alte Autos auf seinem Grundstück in der Nähe der Starzel

H echingen. Ein Autohändler hat auf seinem Grundstück alte, zum Teil schrottreife Autos gelagert. Wegen der Gefahr, dass Betriebsflüssigkeiten auslaufen könnten, wurde ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet. Besonders brisant war der Umstand, dass die Starzel in der Nähe des Grundstücks liegt und Öl oder Bremsflüssigkeiten ins Wasser hätte laufen können. Nachdem der Angeklagte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, wurde der Fall jetzt vor dem Hechinger Amtsgericht verhandelt.

Der Angeklagte schilderte die Situation zunächst aus seiner Sicht. Die fünf Autos, um die es ging, seien für ihn kein Abfall. Er überprüfe bei alten Autos, ob er sie verwerten könne. Altes Öl entsorge er ordnungsgemäß und er überprüfe auch, ob bei den Autos irgendwelche Flüssigkeiten auslaufen. Durch die bei ihm gelagerten Autos werde kein Grundwasser verschmutzt. Bis der Angeklagte eine Kostenaufstellung gemacht habe, ob ein Wagen verwertbar sei, stehe das Auto auf seinem Grundstück. Danach werde es entweder repariert oder ordnungsgemäß entsorgt.

Richterin Karin Laub erklärte dem Angeklagten, dass es sich bei der Verhandlung um ein Gefährdungsdelikt handele. Das heißt, die Frage, ob tatsächlich Öl ausgelaufen ist, spiele keine Rolle. Ansonsten würde der Fall eine ganz andere Dimension haben und vor dem Landgericht verhandelt werden. Der ermittelnde Polizeibeamte sagte als Zeuge aus. Nach einem Hinweis des Landratsamts habe er das Grundstück und die Autos überprüft. Die Flüssigkeit sei in den Autos noch enthalten gewesen, zum Teil seien sie ölverschmiert gewesen und auf dem Asphalt lagen Öltropfen. Er stufte die Autos als Abfall ein, zum Teil seien es Unfallautos oder Autos mit Brandschaden gewesen. Der Angeklagte kritisierte, dass der Polizist kein professioneller Gutachter sei.

Die Staatsanwältin folgte den Aussagen des Zeugen und stufte die Autos als gefährlichen Abfall ein. Sie forderte 90 Tagessätze zu je 30 Euro. Richterin Karin Laub verurteilte den Angeklagten dann zu 80 Tagessätzen mit 30 Euro, also insgesamt 2400 Euro, die der Verurteilte in Monatsraten abzahlen kann. Zur Begründung sagte die Richterin, dass wegen der Flüssigkeiten eine Gefahr bestand.