Ein 34-jähriger Angeklagter, der im vergangenen Jahr auf der Salmendinger Fasnet einem Mann ein Weizenglas im Gesicht zerschlagen hat, wurde nun vor dem Hechinger Amtsgericht verurteilt. Foto: dpa

Angeklagter verletzt bei Salmendinger Fasnet Mann mit Weizenbierglas im Gesicht. Urteil: Eineinhalb Jahre Gefängnis.

Hechingen - Der Angeklagte, der einem anderen Mann bei der Salmendinger Fasnet ein Weizenbierglas im Gesicht zerschlagen hat, muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil wurde gestern vor dem Hechinger Amtsgericht gefällt.

Der Vorfall hatte sich am Fasnetssamstag vergangenen Jahres im Foyer der Salmendinger Kornbühlhalle nach dem Fasnetsball zugetragen (wir berichteten). Scheinbar ohne Motiv hatte der 34-jährige Angeklagte, ein vorbestrafter Rechtsradikaler, einem ihm unbekannten Besucher ein Weizenbierglas ins Gesicht geschmettert. Das Opfer erlitt dabei heftige Schnitt- und Zahnverletzungen.

Beim gestrigen Termin wurden zwei weitere Zeugen des Vorfalls gehört. Die beiden – ein Polizist des Reviers Hechingen und ein weiterer Besucher der Fasnetsveranstaltung – berichteten nüchtern über den Vorfall. Richtig gesehen hatten sie beide nichts. Auch nach ihren Aussagen blieb eins weiter unklar: das Motiv. Täter und Opfer kennen sich nicht, es fand vorher kein Gespräch statt, der Schlag kam völlig unvermittelt.

Das Motiv fehlt

Der Angeklagte blieb bei der Aussage, dass er mit dem Glas im Gedränge des Foyers auf das Opfer geschubst worden sei – sein Anwalt plädierte auf Freispruch.

Dieser Variante schenkten die Staatsanwältin und Richter Koch keinen Glauben. Sie beriefen sich auf die Aussage eines Zeugen, der gesagt hatte, dass der Angeklagte außerhalb des Gedränges in einer Ecke stand und von hinten nicht hätte geschubst werden können. "Wir sind hier auch nicht im Fernsehen, wo die Gläser aus Zucker sind und beim Schlag auf den Kopf einfach zerspringen", sagte Koch in seiner Urteilsbegründung. Es gehöre eine gehörige Wucht dazu, damit ein Weizenglas zerbricht. Es sei Glück, dass das Opfer bei dem Schlag nicht ein Auge verloren habe oder völlig entstellt worden sei.

Dass es für die Tat keinen Auslöser gibt, ordnete die Staatsanwältin als strafschärfend ein. "Das ist das Erschreckende: Es hätte jeden treffen können." Sie forderte ein Jahr und acht Monate Haft. Der Angeklagte habe sein Aggressionspotenzial nicht im Griff, die bisherigen Strafen hätten offenbar keine Wirkung gezeigt. Der Angeklagte ist seit dem Jahr 2000 immer wieder im Gefängnis gewesen, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, in einigen Fällen flogen dabei ebenfalls Flaschen oder Gläser auf seine Kontrahenten.