Nach Messerattacke im Zug: 34-Jähriger bekommt nach ziellosem Leben zweite Chance. Therapie.
Hechingen - Der Prozess gegen einen 34-Jährigen, der im März im Zug nach Ebingen im Vollrausch einen älteren Mann mit einem Messer bedroht hatte, endete, wie es sich abgezeichnet hatte: Der Täter wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt.
Angeklagter hat Chance, mit seinem Alkoholproblem fertig zu werden
Er wandert allerdings nicht ins Gefängnis, sondern wird in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. Dort hat er, so das Gericht, die Chance, mit seinem Alkoholproblem fertig zu werden. In Aussicht gestellt wurde ihm außerdem Hilfe bei der Wiedereingliederung ins normale Leben nach der Therapie.
Zuletzt war der Angeklagte obdach- und arbeitslos gewesen. Es hätte für ihn weitaus übler ausgehen können, denn er war zuvor schon mehrfach wegen Rauschtaten aufgefallen.
Mildes Urteil verdankt der Messerstecher seiner Reue
Das Entgegenkommen der Großen Strafkammer verdankte der Verurteilte zunächst seiner Reue. Alle Beteiligten, einschließlich das Opfer, empfanden sie als zutiefst ehrlich gemeint. Außerdem entlastete ihn der Umstand, dass er selbst mehrfach versucht hatte, sein Dasein in geregelte Bahnen zu lenken, mit dieser Aufgabe aber aufgrund seiner Biografie überfordert war, zuweilen auch schlichtweg Pech gehabt hatte.
Über den Hergang der Tat gab es keine Zweifel. Fraglich aber war, welche Absicht der Messerhalter verfolgt hatte. Wollte er seinem Opfer nur drohen, es ängstigen oder nötigen? Oder stand ihm ernsthaft der Sinn danach, den Mann durch einen Stich in den Hals umzubringen? Dann war es Rettung in allerhöchster Not, als seinerzeit ein ebenso geistesgegenwärtiger wie mutiger junger Schweißer ausländischer Abstammung den Täter von hinten wegriss und schließlich außer Gefecht setzte.
Am Schluss kam die Große Strafkammer zur Überzeugung, dass kein Tötungsvorsatz zugrunde gelegen hatte. Laut Gericht ging es lediglich um eine Bedrohung. Verurteilt wurde der Angeklagte aber nicht für diesen Tatbestand, sondern wegen des Vollrauschs, den er sich angetrunken hatte und der letztlich dazu geführte hatte, dass er einen anderen mit einer Waffe bedrohte.
Nun kommt der 34-Jährige umgehend in Therapie. Mit ihrem Ende wird gleichzeitig die Haftzeit vorüber sein. Dann soll er nach einer verkorksten Kindheit und einem bisher ziellosen Leben eine zweite Chance bekommen. Die Kammer, der medizinische Gutachter wie auch Rechtsanwalt Axel Kästle gaben sich zuversichtlich, dass der 34-Jährige sie auch nutzen werde.