Der Betrugsfall wird vor dem Amtsgericht in Hechingen verhandelt. Foto: Archiv

Prozess: Mann bestellt über Firma Elektroprodukte im Wert von rund 170 000 Euro und verkauft sie weiter

Hechingen - Ein Hechinger hat sich dadurch bereichert, dass er sich über eine Firmensoftware Elektroprodukte bestellte und diese privat weiterverkaufte. Bei der Verhandlung zeigt er sich einsichtig.

Viele Handys, Tablets, einige Festplatten, Tastaturen und mehr: Alles Dinge, die sich ein Hechinger in 2016 und 2017 durch Betrug beschafft hatte – im Wert von rund 170 000 Euro. Der Fall wurde nun am Mittwoch im Amtsgericht verhandelt.

Der Mann hatte bei einer größeren Hechinger Firma im IT-Bereich gearbeitet. Als sein damals Vorgesetzter die Firma verließ, nutzte er dessen E-Mail-Zugang, um mit einer Firmensoftware diverse Bestellungen zu tätigen – 34 Fälle wurden vor Gericht gezählt. Darunter besagte Handys und andere Elektronikprodukte. Die wiederum verkaufte der Mann im Internet zu ungefähr 60 Prozent des Einkaufspreises weiter.

Der Angeklagte gab die Taten vor Gericht ohne Umstände zu. Nur der genaue Betrag der Schadenssumme musste geklärt werden. Einige Punkte auf der Liste konnten schließlich den im Firmenbetrieb üblichen Bestellungen zugeordnet werden. Große Auswirkungen hatte dies jedoch nicht.

"Größter Fehler, den ich je gemacht habe"

Wie es dazu kam? "Ich habe mich ausgenutzt gefühlt", so der Angeklagte. Denn zum Zeitpunkt der Taten sei er der einzig verbliebene Mitarbeiter gewesen und habe zwei Jahre 24-Stunden-Bereitschaftsdienst gehabt. Dafür habe er seiner Meinung nach nicht die entsprechende finanzielle Würdigung erhalten. Lediglich 65 Euro habe er pro Dienst zusätzlich bekommen. Andere Firmen würden für diese Dienste 5 000 Euro die Woche bezahlen.

Am Ende sei er aber selbst "schockiert" gewesen, welche Summe bei seinen Betrügereien herausgekommen ist. "Das war der größte Fehler, den ich bis jetzt gemacht habe", sagte der Mann vor Gericht aus. Sein Anwalt ist bereits im Gespräch mit dem Firmenanwalt und es werden Details zur Rückzahlung der Schadenssumme geklärt.

Letzteres erkannten sowohl Staatsanwalt als auch der Richter als schuldmindernd an, ebenso die Geständigkeit des Angeklagten. Zudem war der Mann nicht vorbestraft.

Der Staatsanwalt forderte schließlich aufgrund der "systematischen Vorgehensweise" eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem forderte er die gerichtliche Einbeziehung der entstandenen Schadenssumme.

Der Richter folgte diesem Vorschlag größtenteils. Er verurteilte den Mann zu einem Jahr und zehn Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit. Zudem muss er allerdings 50 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Genauso ordnete der Richter die gerichtliche Einziehung der Schadenssumme ein. Letztere solle jedoch "nur auf dem Papier" bestehen, da die Rückzahlung an den ehemaligen Arbeitgeber ja bereits zivilrechtlich verhandelt werde.

Zur Begründung führte der Richter an, dass sich "die ungeheure Anzahl an Taten" und das Ausnutzen einer "sensiblen Stelle" in der Firma strafschärfend ausgewirkt hätten. Weiter seien alle Taten gewerbsmäßig und der Ertrag "erklecklich" gewesen.