Der Hechinger Amtsgerichtssaal. Wegen Corona stehen hier viele Plexiglasscheiben zwischen den Plätzen. Foto: Stopper Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: Anklage wegen gewerbsmäßigem Bandendiebstahl stützt sich auf Indizien / Opfer aus Jungingen

Jungingen. (kla) Hände und Füße mit Ketten zusammengebunden, Tätowierungen, massiger Typ. Als der Angeklagte vor dem Amtsgericht dann aber seinen Werdegang schildern soll, wird er von Weinkrämpfen geschüttelt.

Gewerbsmäßiger Bandendiebstahl, so lautet der Vorwurf. In der Nacht von Rosenmontag vor sechs Jahren soll er mit zwei Kumpanen bei einem Junginger Bauunternehmer eingebrochen haben. Beute: Etwa 30 000 Euro Bargeld, Münzen, andere Wertgegenstände.

Der bestohlene Unternehmer, der als Zeuge aussagt, wirkt immer noch angefressen wegen dem Vorfall. Weniger der Schaden ärgert ihn, "es ist diese Ungerechtigkeit", erklärt er. Irgendjemand, der ihn kennt, müsse verraten haben, dass er in dieser Zeit im Urlaub war. Und dass genau die Tresore aufgebrochen oder geklaut wurden, weist für ihn darauf hin, dass ihn irgendjemand ausgespäht hat. "Hätte ich die vor Ort erwischt, dann wären die einen Kopf kürzer", sagt er Richter Ernst Wührl ins Gesicht.

Der zieht die Augenbrauen hoch, sagt dann aber nichts. Da muss halt jemand seine Wut los werden, denkt er sich wohl. Zum Tatgeschehen kann der Unternehmer nichts sagen. "Als das passiert ist, war ich ja in Thailand mitten im Urwald".

Weitere Zeugen werden vernommen. Ein Wirtepaar aus Bayern. Die Frau stammt aus dem Kosovo, ebenso wie der Angeklagte. Beide sind im gleichen Ort aufgewachsen, nachdem sie ihn 30 Jahre nicht gesehen hatte, traf sie ihn zufällig in einer Bar in ihrem Heimatort und gab ihm ihre Handynummer. Der Mann ist Lastwagenfahrer. Er könne ja mal in ihrem Gasthaus vorbeikommen, wenn er wieder mal in Deutschland unterwegs ist, sagte sie.

Das machte er dann auch, kurz vor dem Einbruch, kehrte mit zwei Freunden bei ihr ein und bat sie um eine Prepaid-Handykarte, damit er in Deutschland seinen Onkel anrufen konnte. Was die Wirtin nicht wusste: Ein Handy mit genau dieser Karte war später am Tatabend am Tatort in eine Funkzelle eingeloggt. Das brachte ihr eine Polizeibefragung ein. Ihr Alibi war aber wasserdicht. Sie bediente ein Damenkränzen am Aschermittwoch.

Für die Täterschaft des Mannes aber ist das Handy ein Tatindiz. Und darauf kommt es hier an, da der Angeklagte zur Tat nichts sagt. Allerdings war er bereit, etwas über sein Leben zu berichten, was dann zu dem Gefühlsausbruch führte.

Die Biografie, die er dann schildert, ist unauffällig. 48 Jahre alt, in einem Dorf in Ex-Jugoslawien geboren. Arbeit als Lastwagenfahrer, zwei mittlerweile erwachsene Kinder, ein zweieinhalb Monate altes Enkelkind. Das habe er wegen der Untersuchungshaft noch nicht sehen dürfen, sagt er traurig. Zudem sei er mal von einem Angreifer mit einem Messer niedergestochen worden, als er eine Frau beschützen wollte, so sein Bericht. Straffällig sei er bis dahin nie geworden. Der Prozess wird fortgeführt.