Entlastungszeugin erscheint nicht vor Gericht. Prozess muss am 30. Januar fortgesetzt werden. Foto: SB-Archiv

Prozess wird am 30. Januar fortgesetzt. Diebesgut in Wohnung des Angeklagten festgestellt.

Hechingen - Ergebnislos endete gestern der Prozess gegen den mutmaßlichen Einbrecher, der in zwei Sportstudios eingestiegen ist.

Das Amtgsgericht Hechingen verhandelt derzeit gegen einen 45-jährigen Hechinger, der Anfang 2013 zweimal ins Fitnessstudio Injoy und die WTAA-Kampfkunstschule in der Holger-Crafoord-Straße eingebrochen sein soll. Im Injoy soll er dabei jedes Mal Bargeld und je einen Laptop im Wert von rund 2700 Euro gestohlen haben.

Auf den Videoaufnahmen will einer der Geschädigten jedes Mal klar den Angeklagten erkannt haben, Der Verteidiger des Angeklagten will hingegen einen Sachverständigen hinzuziehen, der darlegen soll, dass die Person auf dem Band nicht identifizierbar sei. Zudem tauchte die Schwester des Angeklagten, die ihm angeblich zumindest für die zweite Tat ein Alibi geben kann, einfach nicht auf. Der Prozess wird daher am Donnerstag, 30. Januar, um 14 Uhr fortgesetzt.

Der Angeklagte hatte bis zum Frühjahr 2012 im Kampfsportschule gearbeitet. Nachdem er ihn entlassen habe, hätten sich neun Diebstähle im Studio ereignet, berichtete der Inhaber vor dem Landgericht. "Es fehlte immer dort etwas, wo er wusste, dass etwas zu holen ist – beispielsweise das Geld im Kaffeeautomat." In der Zeit, als er bei ihm arbeitete, habe er ihn auch mehrfach erwischt, wie er mit einem Messer diesen Automaten aufgebrochen hat. "Er weiß, wie das geht." Die Polizei habe keinen der Diebstähle verfolgt, erklärte der Zeuge empört.

Diebesgut in Wohnung des Angeklagten gefunden

Zudem habe der Beschuldigte behauptet, den Schlüssel zum Gebäude in der Holger-Crafoord-Straße 11, in dem sowohl das WTAA- als auch das Fitnessstudio untergebracht sind, verloren zu haben – laut Polizei hat sich der Täter nicht mit Gewalt Zugang zum Gebäude verschafft. Der Inhaber gab an, es gebe hierfür zwei Zeugen. Der Anwalt des Angeklagten verlangte, diese am Fortsetzungstag des Prozesses anzuhören, um zu beweisen, dass sein Mandant keinen Schlüssel besitze.

Gewaltsam aufgebrochen hingegen wurden die Türen zum Injoy, wie dessen Besitzer darlegte. Einen der Laptops, der bei den beiden Einbruchdiebstählen entwendet wurde, fand die Polizei in der Wohnung des Angeklagten.

Weder der zweite Laptop (aus dem zweiten Diebstahl) noch das Bargeld sind bisher aufgetaucht – ebensowenig wie die Schwester des Angeklagten, die laut Anwalt "durchgehend" mit ihm zusammengewesen sein will, während sich der zweite Einbruch ereignet hat. Diese wichtige Zeugin soll nun am 30. Januar gehört werden.