Über 2000 Spielfilme – DVDs und Blue Rays – sowie verschiedene Videospiele erbeutete der Einbrecher. Foto: dpa

21-Jähriger plündert Videothek und Autozentrum. Grund: 10.000 Euro Schulden.

Hechingen - Zu drei Jahren Haft wurde gestern ein 21-jähriger Hechinger verurteilt. Im Juni 2011 war er in die Videothek sowie in das Autozentrum in der Ermelesstraße eingebrochen.

Sein Kumpel, der ihm beim Einbruch in die Videothek unter die Arme griff, muss 80 gemeinnützige Stunden leisten sowie einen sozialen Trainingskurs besuchen. "Ja, das war ich", gestand der Hauptangeklagte gestern im Prozess vor dem Amtsgericht Hechingen die Tat. Auf dem Heimweg von der Kneipe kamen er und sein Kumpel, bei dem er zu diesem Zeitpunkt wohnte, an der Videothek in der Ermelesstraße vorbei. Das war in der Nacht zum 11. Juni. In angetrunkenem Zustand nahm der damals 20-Jährige einen Stein, schmiss damit ein Kellerfenster ein und kletterte nach innen. Der zur Tatzeit ebenfalls 20-Jährige Kumpel aus Sickingen wollte ihn davon abhalten, wie er selbst gestern vor Gericht aussagte. Doch als er sich umsah, sei sein Freund schon im Gebäude verschwunden gewesen.

"Ich brauchte dringend Geld", sagte der Täter, der Schulden in Höhe von 10 000 Euro hat. Er hatte vor, die Beute zu verkaufen. Über 2000 Spielfilme – DVDs und Blue Rays – sowie verschiedene Videospiele erbeutete er. Die Beute packte der Täter in kleine Tüten und dann in eine Papiertonne. Einen Teil fand man in der Nähe der Videothek, weitere tauchten auf dem Flohmarkt in Tübingen wieder auf.

Allerdings verlief der Einbruch alles andere als glatt. Beim Sprung über den Zaun verletzte sich der Haupttäter am Bein. Am zerbrochenen Fensterglas zog er sich eine Schnittwunde am Unterarm zu. Die DNA-Spuren führten die Polizisten schließlich zu dem Hechinger.

Täter hinterlässt DNA-Spuren

Sein Kumpel aus Sickingen soll die ganze Zeit auf der anderen Straßenseite gewartet haben. Erst beim Verstauen der Beute und beim Verstecken der blauen Tonne im Gebüsch habe der Sickinger seinem Kumpel geholfen, weil dieser nicht mehr alleine laufen konnte. Dabei verewigte er sich mit einem Handabdruck im Fensterrahmen. Nur wenige Tage später brach der Haupttäter in der selben Straße in das Autozentrum ein. Er stahl zwei Computer mit Flachbildschirmen, einen PC mit Bildschirm verscherbelte er für 400 Euro.

Der Lebenslauf beider Täter verlief alles andere als glatt. Auch auf Grund ihrer momentanen Lebenssituation entschied sich das Amtsgericht für eine Jugendstrafe. Verteidiger Rüdiger Kaulmann, der den 21-Jährigen vertrat, bat darum, dass man den Alkoholkonsum berücksichtigte. Er muss hinter Gitter, weil eine Haftstrafe von über zwei Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Höhe der Freiheitsstrafe von drei Jahren gehen nicht alleine auf die Einbrüche zurück, sondern rühren noch von einer vorangegangenen Gerichtsverhandlung her, bei der der junge Mann bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Fritz Westphal, Verteidiger des zweiten Angeklagten, sprach sich dafür aus, dass man seinem Mandanten helfen und ihn nicht strafen solle. Er muss dem Urteil zufolge 80 Stunden in einer sozialen Einrichtung arbeiten sowie einen Trainingskurs besuchen, der ihm helfen soll, in solchen Situationen "Nein" sagen zu können.