Die Zukunft des Hechinger Obertorplatzes bleibt spannend. Juristisch hat zumindest der Verwaltungsgerichtshof die Tiefgaragenplanung nun abgesegnet, aber am Ende dürfte die Frage auch noch einmal kommunalpolitisch diskutiert werden. Foto: Grohe Foto: Schwarzwälder Bote

Verwaltungsgerichtshof: Urteil weist Einwände gegen Planung ab / Entscheidung aus Sigmaringen steht aus

Das Urteil ist gefallen: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Klagen der Klaiber-Wirte gegen die Hechinger Obertorplatz-Tiefgaragenpläne eindeutig abgewiesen. Ob nun wirklich gebaut wird, steht aber noch nicht fest.

Hechingen. Das liegt zum einen daran, dass ein Urteil des Sigmaringer Verwaltungsgerichts in dieser Sache immer noch aussteht. Wann hier etwas passiert, weiß derzeit niemand. Sicher ist allerdings, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, das am Freitag um 11 Uhr verkündet wurde, Stadtverwaltung, Bürgermeisterin Dorothea Bachmann und dem Gemeinderat ein gutes Zeugnis ausstellt. An den Entscheidungsprozessen zur Erstellung des Bebauungsplans sei nichts auszusetzen, so der Kern des Urteils.

Die Stadt habe in ihrem Entscheidungsprozess "das Gebot erfüllt, die öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen und dabei auch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gewerbebetriebe vor Ort bedacht", so die Pressemitteilung des Gerichts.

Gericht stellt Stadt und Gemeinderat ein gutes Zeugnis aus

Und weiter heißt es da: "Auch die geologischen Verhältnisse einschließlich der Erdbebengefahr seien für das Bebauungsplanverfahren ausreichend untersucht worden". Im Klartext: Keines der Argumente der Klaiber-Wirte gegen den Tiefgaragenbau wurde vom Gericht für stichhaltig gehalten.

Wie berichtet, hatte Klaiber-Anwalt, Martin Pagenkopf in der Klagebegründung zahlreiche Aspekte des Planungsverfahrens als intransparent und zu oberflächlich bezeichnet und der Stadt im Grunde auch das Recht abgesprochen, so tiefgreifende Maßnahmen wie die Fällung der beiden Blutbuchen auf dem Obertorplatz vorzunehmen. Das Gericht folgte ihm in keinem Punkt

Sollte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht angefochten werden (eine Beschwerde wäre innerhalb von vier Wochen möglich) und sollte Sigmaringen bald ebenfalls zum Urteil kommen, wäre zwar der juristische Aspekt des Tiefgaragen-Projekts abgearbeitet, ob aber der Gemeinderat immer noch mehrheitlich hinter dem Projekt steht, müsste sich wohl erst noch zeigen. Sogar von einem Bürgerentscheid ist bereits die Rede. In einer Sitzung der Gemeinderats-Fraktionssprecher wurde diese Möglichkeit wohl besprochen. Entschieden ist hier aber noch nichts.

Öffentliche Meinung ist schwer einzuschätzen

CDU-Sprecher Andreas Ermantraut weist zwar darauf hin, dass nach aktueller Beschlusslage nach einem positiven Urteil aus Sigmaringen schnell gebaut werden könnte. Und innerhalb der CDU sehe er immer noch eine Mehrheit für das Tiefgaragenprojekt. Andererseits räumt er ein, dass er die öffentliche Meinung in dieser Frage nur noch schwer einschätzen kann. Ob ein Bürgerentscheid hier eine gute Lösung wäre, müsse man überlegen, sagt er.

Werner Beck, Sprecher der Freien Wähler, zeigte sich gestern auf Nachfrage unserer Zeitung ebenfalls etwas unentschieden: "Ich tue mich schwer mit einer Entscheidung", räumte er offen ein. Er selbst sei mittlerweile kein Befürworter der Tiefgarage mehr. Die Kosten seien um eine Million gestiegen, im Gemeinderat spüre er eher "Lethargie" als Begeisterung für die Tiefgarage. Auf jeden Fall müsse der Gemeinderat noch einmal intensiv überlegen, ob er die Tiefgarage wirklich wolle. Auch er hält einen Bürgerentscheid für eine Idee, die nicht von vorne herein ausgeschlossen werden sollte.

Wie auch immer es nun weitergeht: Wenn auch noch die Sigmaringer Richter ihr Urteil gefällt haben, wird die Entscheidung über die Obertorplatz-Tiefgarage wieder dort liegen, wo sie in einer Demokratie eigentlich auch hingehört: In dem von den Bürgern gewählten Gemeinderat der Stadt.