Gericht: Ein Teil des bei einem Umzug gestohlenen Geldes wurde wieder gefunden

Hechingen. 610 Euro in einer McDonalds-Tüte, die niemandem gehören - weil die Tüte aber im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Diebstahl bei einem Wohnungsumzug nach Hechingen gefunden wurden, können sie jetzt wohl auf Umwegen wieder an die vermeintlichen Eigentümer zurückgegeben werden.

Vor Gericht landen manchmal schon recht skurrile Geschichten. Eine solche wurde am Hechinger Amtsgericht verhandelt. Letztlich ist nicht viel passiert. Zumindest ein Teil der vermeintlichen Diebesbeute wurde nur kurz nach dem Verschwinden wieder gefunden. Doch die Geldscheine wollten dann plötzlich niemandem gehören. Und so gab es dann auch keinen Dieb, der hätte verurteilt werden können. Das Resultat: Es gab nichts zu verurteilen und so musste der Staat die Verhandlungskosten in diesem Fall aus der eigenen Tasche tragen.

Die Staatsanwältin wusste wohl schon ziemlich früh, worauf alles hinauslaufen würde. Keinem der drei Männer – darunter auch der junge Angeklagte – war aufgrund der Zeugenaussagen nachzuweisen, dass einer von ihnen oder gar alle drei gemeinschaftlich in die Geldbörse in der offenen Tasche eines Ehepaars gegriffen hatte.

910 Euro fehlten dort, als die Frau dem Vorarbeiter der Dreien, die ihr und ihrem Ehemann beim Umzug von Oberhausen nach Hechingen geholfen hatten, bar auszahlen wollten. Ob überhaupt und was in der Börse fehlte, bekam auch die junge Frau erst auf Umwegen heraus. Wie, wann und wohin das fehlende Geld wegkam? Auch auf diese Frage gab es letztlich keine wirklich schlüssige Antwort.

Beutel mit dem Bargeld wäre beinahe im Müll gelandet

Si cher ist nur: Als am Tattag alle Beteiligten gemeinsam nach dem Geld suchten, fanden der Vorarbeiter und der Ehemann schließlich ein Bündel Geldscheine in einer McDonalds-Tüte im Führerhaus des Umzugsunternehmens. Und diese Tüte wäre zuvor beinahe schon im Müll gelandet, wurde vor Gericht berichtet.

Der Angeklagte und dessen Vorarbeiter stritten auf Anfrage der Staatsanwältin dann vehement ab, dass ihnen das Geld – genau 610 Euro – gehören würde. Hätten sie das Geld für sich reklamiert, hätten sie sich allerdings auch verdächtig gemacht in das Portemonnaie gegriffen zu haben. Der dritte Mann der Umzugsfirma konnte auf diese Frage gleich gar keine Antwort geben. Er sei "nicht auffindbar" gewesen, musste die Vorsitzende die Staatsanwältin aufklären.

Nicht einmal die Mutter, die zur Aussage von Hamm in Westfalen nach Hechingen gekommen war, wusste wo er gerade steckt.

Dass er fehlte, änderte am Verlauf der Verhandlung wohl wenig, denn es wäre eher unwahrscheinlich gewesen, dass er die 510 Euro, um die es dann eigentlich ging, als "sein Geld" reklamiert hätte. Er wollte bei der Vernehmung bei der Polizei gleich im Anschluss an die vermeintliche Tat lediglich "seinen 100 Euro-Schein" wiederhaben. Der soll, so hieß es in der Verhandlung, aus einem Drogengeschäft gestammt haben und gehöre ihm.

Klar war, dass auch diese Trumpfkarte nicht zum Stich gekommen war. Letztendlich wurde der Fall einvernehmlich zwischen Richterin und Staatsanwältin nach Paragraf 154 eingestellt. Das "Beweisergebnis" sei relativ offen, hieß zur Begründung.

Dem Angeklagten, der mittlerweile bei der leiblichen Mutter des nicht auffindbaren Zeugen wohnt und sie ebenso wie auch ihren Lebenspartner "nie enttäuscht" habe, gab die Vorsitzende den Rat mit auf den Weg: "In Zukunft: Hände weg vom Diebstahl." Denn deswegen musste der junge Mann nach einem Urteil des Amtsgerichts Leinen vom Januar diesen Jahres 70 Tagessätze als Sozialstunden abarbeiten – was er anstandslos erledigt hatte, wie es hieß.

Für das seit 2018 nun in Hechingen wohnende Ehepaar könnte die Sache am Ende sogar noch gut ausgehen. Weil eine rechtliche Vollstreckung der vermeintlichen Beute kaum möglich sei, wird das Geld als Fundsache ausgeschrieben, hieß es am Gericht. Falls sich dabei niemand findet, der Anspruch auf das Geld erhebt, dürfte es wohl an das junge Paar gehen.