Kann jederzeit wieder losgehen: Winterdienst der Stadt im Einsatz. Archiv-Foto: Rath Foto: Schwarzwälder-Bote

Stadt weist auf die Regeln hin / Streusalz nur in Ausnahmen

Hechingen. Der nächste Schnee kommt bestimmt: Die Stadtverwaltung Hechingen weist auf die Räum- und Streupflicht der Anlieger bei Schneefall und Glätte hin.

Demnach müssen Gehwege und Straßenflächen werktags bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei Bedarf müssen die Anlieger auch tagsüber nachräumen und -streuen. Die Räumpflicht endet um 21 Uhr.

Festgeschrieben ist in der Satzung der Stadt auch, wo und wie genau geräumt werden muss. Grundsätzlich müssen Straßenanlieger die Gehwege räumen und streuen. Bei einseitigen Gehwegen gilt dies nur für die Anlieger, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ersatzweise eine entsprechende Fläche der Straße geräumt und gestreut werden. Der Weg soll etwa 1,5 Meter breit sein, damit Fußgänger aneinander vorbeikommen.

Der Schnee ist dabei am Rand der Gehwege und Straßen anzuhäufen, nicht auf der Straße zu verteilen in der Hoffnung, er werde von den Räumfahrzeugen beseitigt, so die Stadt. Bei Schnee- und Eisglätte soll Sand, Splitt oder Asche auf Gehwegen gestreut werden, Salz nur in besonderen Fällen. Dazu zählen überfrierende Nässe, Eisregen oder ein großes Gefälle.