Ein Hechinger wird verurteilt, weil er eine Pistole nach Deutschland geschmuggelt hat. Foto: sb

Hechinger reist mit Pistole nach Deutschland ein. Gericht verurteilt ihn.

Hechingen - Ein Mann hat eine funktionstüchtige Pistole mit dem Fernbus eingeschmuggelt. Am Flughafen in Stuttgart wurde er erwischt. Doch was wollte er mit der Waffe? Diese Frage wurde nun im Amtsgericht geklärt.

Eine "Browning" samt Munition ist im Gepäck des Angeklagten gefunden worden, hieß es in der Verhandlung am Donnerstag im Hechinger Amtsgericht. Er habe vorsätzlich eine halbautomatische Kurzwaffe eingebracht. Er war mit dem Fernbus unterwegs, von Bosnien eingereist und geriet am Stuttgarter Flughafen in eine Zollkontrolle.

Der Grund für die Tat schien zumindest zunächst nachvollziehbar. Ein Erbstück sei es gewesen. Der Richter allerdings hatte da doch noch die ein oder andere Frage. Und der Angeklagte verstrickte sich bei den Antworten zumindest teilweise in Widersprüche. Der Mann habe das Erbstück "aus nostalgischen Gründen" behalten wollen, gab er zunächst an.

Er wollte die Waffe zum Büchsenmacher bringen und sie unschädlich machen lassen. Später korrigierte er und meinte, er wollte damit im Schützenverein schießen, in dem er Mitglied sei.

Aber warum hat er die Pistole – ein Nachbau einer Walter PP – nicht gleich in Bosnien unschädlich machen lassen? Dafür sei nicht genug Zeit gewesen. Er war nur als Urlauber in Bosnien, wo er ursprünglich her stammt. Er lebt in Hechingen seit er ein Kleinkind war.

Angeklagter hat Spielschulden

Und warum die Munition? Das sei "Dummheit" gewesen. Allerdings wollte er ja schon einmal im Schützenverein mit der Waffe schießen. "Und warum haben sie die Waffe zerlegt?", wollte der Richter wissen. "Das ist einfach ungefährlicher", meinte der Angeklagte darauf.

Vor Gericht gab der Mann außerdem an, dass er Schulden in Höhe von rund 24.500 Euro habe. Einiges davon sei auf Spielschulden zurückzuführen. Sein Spielproblem habe er jedoch inzwischen im griff. Einen Zusammenhang mit dem Waffenschmuggel wäre jedoch reine Spekulation. Richter und Staatsanwältin gingen auch gar nicht erst darauf ein.

Bei Verstößen gegen das Waffengesetz sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Bei seinem Urteil folgte der Richter dem Vorschlag der Staatsanwältin. Der Mann bekam eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ausgesprochen – auf Bewährung, die auf drei Jahre ausgelegt ist.

Zudem bekam er die Auflage, 2400 Euro an die Bewährungshilfe zu spenden und sich umgehend zu melden, falls er seinen Wohnort wechseln sollte. Er trägt auch die Kosten des Verfahrens. Dem Mann kam zugute, dass er nicht vorbestraft ist und dass er die Tat eingestanden hatte. Die Mindeststrafe sah der Richter dennoch als unangemessen an, da es sich immerhin um mehrere Straftatbestände handle: Einfuhr einer Schusswaffe und Munition und deren Besitz. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.