Zweimal mähen im Jahr gefährdet die Artenvielfalt auf Beurens Wiesen nicht, das versicherte nun der Kreisökologe Werner Ludwig in einer Sitzung des Ortschaftsrats. Foto: Schwager Foto: Schwarzwälder-Bote

Kreisökologe Werner Ludwig gibt Empfehlungen für Landwirte ab / Behörde setzt auf Eigenverantwortung

Von Karl Schwager

Hechingen-Beuren. Die Artenvielfalt auf den Beurener Wiesen wird durch die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung nicht gefährdet, zu dieser Einschätzung kamen Ortschaftsräte und Landwirte beim einem Treffen am Montag.

"Was darf der Landmann und was nicht?", darüber klärte sie der Kreisökologe Werner Ludwig in einem Vortrag auf. Anlass waren Fragen zu den Folgen der Landwirtschaft im FFH-Gebiet gewesen, mit denen sich Beurener Räte in einer früheren Sitzung befasst hatten. Damals war das Thema vertagt worden, da die Räte nicht genau wussten, welche Vorgaben in Gebieten gelten, die als Flora- Fauna-Habitate ausgewiesen sind.

Auf Einladung von Ortsvorsteher Peter Ganter nahm deshalb nun Kreisökologe Werner Ludwig am Montag Stellung zu diesem Thema. Anders als in Naturschutzgebieten seien die gesetzlichen Auflagen zur landwirtschaftlichen Nutzung in FFH-Zonen nicht so streng, sagte er. Zwar gelte grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot. Allerdings müsse ein Artenrückgang schon sehr deutlich ausfallen bevor Konsequenzen drohen. Zu den möglichen Ursachen einer solchen Entwicklung könne eine zu häufige Mahd beitragen, allerdings müsse jeder Landwirt für sich selbst entscheiden, wie oft der Mähdrescher oder Häcksler auf einer FFH-Wiese zum Einsatz komme. Das gelte auch für die Düngung.

Die Naturschutzbehörden mischten sich nicht direkt ein, sie gebe aber Empfehlungen ab und setze auf die Einsicht der Landwirte, dass diese die FFH-Wiesen nicht intensiv nutzen. "Maximal zwei Mal im Jahr", gab Ludwig dann eine konkrete Empfehlung für die Mahd ab. Der erste Grasschnitt solle zur Hauptblütezeit im Juni erfolgen, der zweite im Spätherbst. Die Landwirte erklärten, dass dies ohnehin weitgehend so praktiziert werde.

Entscheidende Kriterien für eine eingeschränkte Nutzung eines FFH-Gebiets seien grundsätzlich das Vorhandensein geschützter Pflanzen- und Tierarten, sagte Ludwig.