Das Haus der Angeklagten steht direkt neben dem Feuerwehrhaus, die Wehr muss ihr Hofgelände nutzen, um ihr Fahrzeug für Einsätze zu bestücken. Foto: Schwarzwälder-Bote

41-jährige Frau wird von wegen Behinderung der Rettungskräfte ermahnt.

Hechingen - Weil sie Feuerwehrmänner beleidigt hat, muss eine 41-jährige Frau 500 Euro Strafe zahlen. Dieses Urteil fällte gestern das Hechinger Amtsgericht.

Vor dem Urteilsspruch wurde gestern noch ein Zeuge gehört. Der 35-jährige Kommandant der Weilheimer Feuerwehr berichtete, dass er und seine Kollegen im März zu einem Dachstuhlbrand gerufen worden seien. Der Einsatz sei unter hohem Druck erfolgt, da Personen in Gefahr gewesen seien. Als sie vom Feuerwehrhaus aus losfahren wollten, habe sich aber die Angeklagte vor das Feuerwehrauto gestellt und damit das Ausrücken verhindert. Es habe sich so eine Verzögerung von 17 Minuten ergeben.

Die Frau habe die Feuerwehrmänner beschimpft. Dass es dabei ein "beidseitiges Geben und Nehmen" von Beschimpfungen gegeben habe, wie dies zwei Feuerwehrmänner am ersten Prozesstag berichtetet hatten, konnte er nicht bestätigen. Beim Vorbeifahren habe die Frau gegen das Feuerwehrauto getreten und einem Kollegen ins Gesicht gespuckt, so der Zeuge.

Bereits vor diesem Vorfall hatte der Streit zwischen der Frau und der Feuerwehrabteilung gebrodelt. Das Haus der Angeklagten steht direkt neben dem Feuerwehrhaus, die Wehr muss ihr Hofgelände nutzen, um ihr Fahrzeug für Einsätze zu bestücken.

Der Staatsanwalt machte der Angeklagten vor der Urteilsverkündung noch einmal deutlich, dass sie die Feuerwehreinsätze nicht behindern dürfe. Bei einem weiteren Vergehen dieser Art werde die Staatsanwaltschaft härter reagieren. Die Geldstrafe geht an den Förderverein für krebskranke Kinder in Tübingen.