Rat: Klärungsbedarf beim Boardinghouse

Hechingen-Stetten (buc). In der Ortschaftsratssitzung in Stetten erfolgte eine zweite Beratung über eine Bauvoranfrage für einen Neubau eines Boardinghauses an der Hechinger Straße. Der Rat hatte die in einer früheren Sitzung abgelehnt, um baurechtliche Fragen zu klären. Diese sind nun von der Stadtverwaltung dahingehend geklärt, dass eine bauplanrechtliche Zulässigkeit gemäß Paragraf 34 Baugesetzbuch dann zulässig ist, wenn das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der Umgebung sich einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dazu kommen weitere Details.

Eine Grenzbebauung am Hang im Bereich des Neubaus wäre zulässig. Die Nutzung als Boardinghaus ist analog der Betriebsbeschreibung zulässig. Stellplätze sind nachzuweisen.

Da die Feuerwehr Bedenken wegen des Brandschutzes hat, ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens ein brandschutztechnisches Gesamtkonzept vorzulegen. Zum Hochwasserschutz muss der Bauherr ein fachtechnisches Gutachten eines Sachverständigenbüros in Auftrag geben und im Baugenehmigungsverfahren gegenüber der Stadtverwaltung und dem Landratsamt den Nachweis führen.

Ortsvorsteher Reis gab bekannt, dass der Gemeinderat der schweizerischen Partnergemeinde den Zunftball am 10. Februar besucht. Weiter gab er bekannt, dass die Parkregelung bei der Mehrzweckhalle unterschrieben wurde. Einen Termin für im Bereich Hochwasserschutzdamm mit Jürgen Haas und dem Ortschaftsrat soll bald festgelegt werden. Der Übergabetermin für den Defibrillator in der Halle war schlecht besucht – so wird es Schulungsabende geben, die von Vereinsvertretern besucht werden müssen.