In der Verhandlung wegen einer Benzinattacke streitet der 61-Jährige Mordabsichten ab.
Hechingen - Am zweiten Prozesstag vor dem Hechinger Landgericht gegen einen 61-Jährigen wegen versuchtem Mord an einem Wirt, den er mit Benzin besprüht hatte, ging es auch um das Thema versuchte Brandstiftung. Dabei kamen Experten zu Wort, so vom Landeskriminalamt.
Wie bereits berichtet, wurde dem 61-jährigen Mann im Februar dieses Jahres aufgrund seiner starken Alkoholisierung in einer Gaststätte in der Hechinger Schloßackerstraße kein Bier ausgeschenkt. Das erzürnte den Mann laut Anklage so sehr, dass er von seinem in der Nähe liegenden Zuhause eine mit Benzin gefüllte Plastik-Bierflasche holte, um damit das Mobiliar und den Wirt in der Kneipe zu bespritzen. Ein Feuerzeug, das er in der Hand hielt, entzündete er nicht. Möglicherweise auch deswegen, weil ihn der Wirt und zwei Gäste überwältigten und ins Freie beförderten.
Videoaufnahmen zeigen Angeklagten emotionslos
Vor Gericht wurden am Dienstag Zeugen und Sachverständige gehört. Eine Polizistin, die an den Tatort gerufen wurde, urteilte angesichts der versprühten Benzinmenge für den Fall, dass ein Feuerzeug benutzt worden wäre: "Es wäre kein Entkommen gewesen." Ein weiterer Polizist, der den Angeklagten vernommen hatte, befand: "Er war sturzbetrunken."
Eine Brandsachverständige, die die Kleidung des Wirts untersucht hatte, konnte keine eindeutige Einschätzung geben, da das T-Shirt und die Schürze des Kneipiers erst fünf Stunden nach der Tat verpackt wurden und sich die Benzinrückstände deshalb bereits verflüchtigt hatten.
Das Protokoll und die Videoaufzeichnung, die bei der Vernehmung durch die Haftrichterin gemacht wurden, zeigten den Angeklagten emotionslos. Durch den Verweis durch den Gastronomen habe er sich "erniedrigt und beleidigt gefühlt", gab er als Motiv für sein Handeln an. Er bestritt jedoch, dass er tatsächlich Feuer legen wollte. Vielmehr habe er den Wirt nur erschrecken wollen. "Ich wäre doch selbst verbrannt, deshalb habe ich das Feuerzeug nicht angezündet", sagte er. Das Benzinfläschchen habe er nicht extra für die Tat abgefüllt, vielmehr habe er es für seine Motorsäge zu Hause gehabt.
Gedächtnis weg nach zwei durchzechten Tagen
Weiterhin gab er an, er sei in dem Lokal geschlagen und die Treppe hinuntergestoßen worden. An Einzelheiten könne er sich jedoch nicht mehr erinnern, da er zuvor zwei Tage lang durchgezecht habe. Zuvor hatte bereits ein Nachbar des Mannes ausgesagt, wie dieser unmittelbar nach der Tat nach Hause gekommen sei. "Das ganze Treppenhaus hat nach Benzin gerochen", gab er an. Auch habe er in der Wohnung des Angeklagten einen gelben Benzinkanister im Flur stehen sehen. Mürrisch sei der 61-Jährige gewesen und habe gesagt: "Kein Bier – ich zünde alle an."
Die Verhandlung vor dem Hechinger Landgericht wird am Montag, 10. August, um 9 Uhr fortgesetzt. Dann wird auch ein psychiatrischer Sachverständiger sein Bild über den Angeklagten darlegen. Geplant sind für diesen Tag auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Zudem könnte an diesem Tag bereits das Urteil gefällt werden.