Erddeponie "Hinter Rieb": Die Anlieferung von Bauschutt beschäftigt bald das Landgericht Hechingen. Foto: Rath

Unerlaubte Abfallablagerung auf "Hinter Rieb": Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Abbruchfirma.

Hechingen - Die Affäre um die Hechinger Erddeponie Hinter Rieb geht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den früheren Betreiber der städtischen Einrichtung, einen örtlichen Abbruchunternehmer.

Den Abschluss des Ermittlungsverfahrens teilte die Staatsanwaltschaft Hechinger gestern mit. Die Anklage lautet auf "unerlaubte Abfallablagerungen". Verantworten muss sich jedoch nicht nur der Unternehmer. Gegen einen Mitarbeiter der Firma, der für die Eingangskontrollen des angelieferten Materials zuständig war, beantragen die Strafermittler einen Strafbefehl wegen fahrlässigen unerlaubtem Umgangs mit Abfällen. Die Kontrollen seien "unzureichend" gewesen.

Die Ermittlungen der Polizeidirektion Balingen beschreibt die Staatsanwaltschaft als "umfangreich". Die Akten umfassen 24 Ordner. Die Anklage wurde am 3. Juli bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Hechingen erhoben. Dem Unternehmer wird eine "besonders schwere Umweltstraftat" vorgeworfen. Konkret: Er soll von 2007 bis November 2011 in größerem Umfang über die erteilte Genehmigung hinaus schadstoffbelasteten Bauschutt und Abfälle aus Gebäudeabbrüchen auf die Deponie gebracht haben, und er soll zugelassen haben, dass andere dort verbotenes Material anlieferten.

Der Genehmigung zufolge durfte die Firma nur unbelasteten Bodenaushub auf die Deponie bringen und Bauschutt nur in begrenztem Rahmen: Das Material durfte nur aus Hechingen, Bisingen und Jungingen stammen und nur zum Bau von Wegen auf der Deponie verwendet werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass auch Erdaushub und Bauschutt aus anderen Gemeinden in "Hinter Rieb" landeten.

Darüber hinaus werden dem Angeschuldigten zwei weitere Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten vorgeworfen, die nicht näher beschrieben sind. Die Behörde nahm ferner Anstoß an einer Anlage zum Recycling von Bauschutt, die September 2010 und September 2012 auf dem Betriebsgelände der Firma betrieben wurde. Die erforderliche Genehmigung fehlte.

Die Verfahren gegen zahlreiche weitere Beschuldigte wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt und zur Verfolgung von abfallrechtlichen Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Bußgeldstelle abgegeben, in diesem Fall an das Landratsamt Zollernalbkreis.

Im Zuge der Ermittlungen waren Gutachten in Auftrag gegeben worden. Eine Untersuchung, vorgenommen im Auftrag der Stadt Hechingen, kommt zu dem Ergebnis, das keine Giftstoffe auf Hinter Rieb angeliefert wurden.

Der Unternehmer selbst versichert, dass er sich an die Vorschriften gehalten habe und eine genauere Kontrolle des angelieferten Materials auf der Hechinger Erddeponie technisch gar nicht möglich gewesen ist.