Auf Höhe Hechingen gilt weiterhin Tempo 120. Zwischen zwischen Hechingen-Nord und Bodelshausen gilt bald aber 130. Foto: Archiv

Hechingen akzeptiert Urteil des Verwaltungsgerichts zu B 27-Tempolimit. Mit Kommentar

Zollernalbkreis - Am 20. Dezember läuft die Frist ab: Bis dahin haben die Beteiligten Zeit, den Vergleich, den das Verwaltungsgericht zum Tempolimit auf der B 27 vorgeschlagen hat, anzunehmen oder abzulehnen. Die Stadt Hechingen stimmt zu, der Landkreis und die Stadt Balingen überlegen noch.

Die Stadt Hechingen werde den Vergleich annehmen, sagt die Erste Beigeordnete Dorothee Müllges auf Nachfrage. Es gehe um den konkreten Streckenabschnitt, der in der Zuständigkeit der Stadt Hechingen ist; eine Abstimmung mit dem Landratsamt oder der Stadt Balingen sei nicht erfolgt.

Was bedeutet das? In Richtung Tübingen galt zwischen Hechingen-Nord und Kreisgrenze Tempo 120, aus Richtung Tübingen hatte man ab Anschlussstelle Bodelshausen bis zur Kreisgrenze freie Fahrt. Die restliche Strecke der B 27 war bereits in beiden Richtungen bis zur Gemarkungsgrenze Bisingen durchgängig auf 120 beschränkt.

Künftig darf man zwischen Hechingen-Nord und Bodelshausen Vollgas geben. Vor der Anschlussstelle Bodelshausen aus Richtung Hechingen wird der Verkehr dann mittels eines "Geschwindigkeitstrichters" kurz vor der Brücke über die B 27 zum Butzenwasen auf 120, am Ende der Ausbaustrecke dann auf 80 Stundenkilometer reduziert. Der "Trichter" beginnt kurz vor der Brücke.

Im Rahmen des Vergleichs wurde für den Bereich Hechingen vereinbart, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 Stundenkilometer aus Sicherheitsgründen bestehen bleibt. Lediglich der Bereich zwischen der Ausfahrt Hechingen-Nord und dem Geschwindigkeitstrichter bei Bodelshausen wird auf einer Strecke von etwa 1,1 Kilometern von der Geschwindigkeitsbegrenzung ausgenommen. Der Abschnitt wird demnach ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgewiesen sein. Für die restliche Strecke zwischen Hechingen-Nord und Bisingen ändert sich nichts – es gilt nach wie vor Tempo 120.

Für Balingen ändert sich allerdings etwas: Auf Höhe der Großen Kreisstadt darf, sofern der Vergleich angenommen wird, 130 gefahren werden. Da seien noch Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt im Gange, sagt Pressesprecher Jürgen Luppold. Im Lauf der nächsten Woche wolle man eine entsprechende Mitteilung herausgeben.

Auch im Landratsamt ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Es stehe lediglich fest, dass die Kreisbehörde die Geschwindigkeitsregelung auf der Hauptverkehrsader nicht mehr koordinieren dürfe, sagt Pressesprecherin Marisa Hahn.

Demnach seien die Städte Balingen und Hechingen, die eigene Verkehrsbehörden haben, für ihre jeweiligen Streckenabschnitte zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts sei lediglich für den Abschnitt zwischen den Gemarkungsgrenzen Balingen und Hechingen zuständig, für den in dem vorgeschlagenen Vergleich keine Änderung vorgesehen sei: "Dort bleibt es bei Tempo 120."

Kommentar: Wem nützt es?

Von Gert Ungureanu

Die Stadt Hechingen akzeptiert den Vergleich, den das Verwaltungsgericht Sigmaringen zum Tempolimit auf der B 27 vorgeschlagen hat. Verständlich, denn auf Höhe Hechingen gilt weiterhin Tempo 120. Allerdings darf jetzt auf einem 1,1 Kilometer langen Abschnitt zwischen Hechingen-Nord und Bodelshausen gefahren werden, was die Karre hergibt. Danach müssen auch die Raser wieder auf 80 herunterbremsen. Wem nützt es? Den Tankstellen, die vielleicht etwas mehr Sprit verkaufen? Den Schrotthändlern, weil es auf dem Abschnitt vielleicht häufiger kracht? Der öffentlichen Hand, weil da ein Blitzer steht und Zusatzeinnahmen verspricht, wenn einer ungebremst hineinrauscht? Auf keinen Fall nützt es den Autofahrern, die bei Tempo 200 gerade mal 20 Sekunden herausschlagen – und 20 Sekunden früher im "Trichter" bei Bodelshausen feststecken.