Der 18-Jährige wurde vom Amtsgericht Hechingen verurteilt. Foto: Kauffmann

Mann mit langem Strafregister verurteilt. Unterbringung sei beste Chance, dass sich etwas ändert.

Hechingen/Geislingen - Ein spontaner Trip nach Holland hat einen damals 18-Jährigen direkt in die Psychiatrie geführt. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Hechingen verurteilte ihn zu einer zweijährigen Jugendstrafe und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann, der 2011 vom Balkan nach Deutschland gekommen war, räuberische Erpressung, Körperverletzung und Fahren ohne Führerschein im Zusammenhang mit dem Holland-Trip vor. Diesen hatte er, nach eigener Aussage, "spontan" zusammen mit einem Freund und zwei Freundinnen am 5. März unternommen.

Während der Fahrt erpresste er durch Schläge und Würgen von einer der beiden Frauen deren Bankkarte und die dazugehörende Geheimnummer. Die 22-Jährige erstattete nach der Fahrt Anzeige und sagte vor Gericht aus.

In Holland, so gab der Angeklagte bei seiner Vernehmung an, habe man Drogen gekauft, die auch gleich konsumiert worden seien. Am zweiten Tag des Aufenthalts ließen die beiden Männer die Frauen an einem unbekannten Ort aussteigen. "Es war schwer, wieder ins Hotel zu finden", sagte die Zeugin. Die Männer fuhren alleine nach Duisburg und kehrten erst am anderen Morgen ins Hotel nach Holland zurück. Da die Frauen nicht wussten, wo die beiden abgeblieben waren und wann sie wieder zurückkommen würden, rief die Angeklagte ihre Mutter und Schwester an, die sie abholten.

Eine Lange Straftaten-Liste

Der Angeklagte besitzt keinen Führerschein. Die Holland-Fahrt war für ihn der Schlusspunkt einer langen Liste von Straftaten. Der Mann, der in Handschellen von Justizbeamtenn in den Sitzungssaal geführt worden war, ist mehrfach wegen Erpressung, Körperverletzung, Diebstahls und Fahren ohne Führerschein vorbestraft und wurde schon zu zwei Haftstrafen verurteilt. Derzeit sitzt er in Jugendhaft. Die letzte Verurteilung vor dem Hechinger Amtsgericht fand nur drei Monate vor der Fahrt in die Niederlande statt.

Der psychiatrische Gutachter verwies auf das problematische Familienumfeld des Angeklagten. Auch ein Verfahren zur Ausweisung ist noch anhängig. Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine "Persönlichkeitsstörung". Er sei ein "impulsiver Typ", der seine Handlungen nicht immer unter Kontrolle habe und psychologische Hilfe benötige – etwa in Form einer Verhaltenstherapie.

Ursächlich für die Gewaltausbrüche sei aber nicht sein Drogenkonsum, sondern eine emotionale Störung. So habe er in Deutschland auch nie in der Schule Fuß fassen können; den Besuch von zwei Bildungseinrichtungen im Kreis brach er ab.

Die Vorsitzende Richterin erkannte zwar an, dass der Angeklagte die Taten unumwunden zugegeben hat und sich auch bei der Geschädigten entschuldigte, hielt aber fest: "Aufgrund ihrer Probleme gehören Sie in ein psychiatrisches Krankenhaus und nicht in eine Haftanstalt."

Dafür spreche, dass er schon früh eine Jugendstrafe vollständig verbüßen musste, was sehr selten sei. Dies allein zeige, dass er ein schwieriger Typ sei, der den Alltag nicht alleine meistern könne: "Die Aggression zieht sich durch sein ganzes Leben." So bestehe auch eine erhebliche Wiederholungsgefahr.

Die Richterin kam zum Schluss, dass eine ambulante oder stationäre Therapie allein nicht genügten: "Die Unterbringung in der Psychiatrie bietet die beste Chance, dass sich etwas ändert."

Mit dem Strafmaß folgte das Jugendschöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin, die ebenfalls eine zweijährige Jugendstraße und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte: "Der Angeklagte stellt eine große Gefahr für die Allgemeinheit dar", sagte sie. Sein Anwalt plädierte – unter Einbeziehung der letzten Verurteilung – ebenfalls auf eine zweijährige Jugendhaftstraße. Er war jedoch der Meinung, dass eine begleitende Sozialtherapie ausreiche, um den Angeklagten wieder auf den rechten Weg zu bringen. Gegen das Urteil kann Berufung oder Revision eingelegt werden.