In Wildberg wurden die neuen Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer festgelegt. Foto: Thomas Fritsch

Die Grundsteuer und die Hebesätze für ihre Berechnung sorgte im Gemeinderat Wildberg für Diskussionen. Durch das neue Berechnungssystem und die Hebesätze können manche zukünftig entlastet werden – und andere müssen tief in die Tasche greifen.

Der Gemeinderat Wildberg hat die neuen Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer festgelegt.

 

Die Hebesätze sinken für Wohnhausbebauung (Grundsteuer B) von 490 Prozent auf 470 Prozent. Diesem stimmte der Gemeinderat mit einer Gegenstimme zu.

Für die Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Flächen, steigt der Hebesatz von 380 Prozent auf stolze 1000 Prozent. Dem stimmten die Stadträte mit fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung zu. Jens Mayer von den freien Wählern meinte, mit einer Verdopplung wäre er einig gewesen, aber nicht mit einer Verdreifachung. Die Landwirte würden schließlich von Fläche leben.

Die Gewerbesteuer, wurde mit zwei Enthaltungen von 380 Prozent auf 390 Prozent angehoben.

Mehrfamilienhäuser werden begünstigt

Ab kommendem Jahr ändert sich die Berechnungsart der Grundsteuer per Gesetz. Günstiger wird es nach einer Beispielrechnung für Eigentümer, beziehungsweise die Mieter von Mehrfamilienhäusern, die sich die Grundsteuer entsprechend teilen. Teurer wird die Grundsteuer für Einfamilienhäuser. Der Wert der Gebäude selbst spielt keine Rolle.

Viel tiefer in die Tasche greifen müssen Eigentümer von unbebauten Grundstücken. Bei Bebauung ist ein Abschlag von 30 Prozent vorgesehen – den erhalten sie nicht. Doch auch unabhängig vom Hebesatz würden die Grundsteuern auf die unbebauten Grundstücke um das Fünf- bis Zwölffache steigen, erklärte Andreas Bauer, Fachbereichsleitung für innere Dienste in Wildberg.

Nicht beschlossen wurde, unbebaute Grundstücke nach einem Hebesatz C zu besteuern. Die Grünen kündigten jedoch an, diese in einigen Jahren wieder aufrufen zu wollen, wenn die neue Grundsteuer etabliert ist. Mit der Reform solle der Flächenverbrauch pro Kopf besteuert und so innere Verdichtung erreicht werden.

Der Hebesatz ist zwar ein Faktor zur Berechnung der Grundsteuer. Aber Bürgermeister Ulrich Bünger verdeutlichte: „Es geht um die Frage, welchen Grundstückswert der Grund hat.“

Der Grundstückswert oder Bodenrichtwert ist der Wert eines Quadratmeters des Grundstücks. Er ist entscheidend für den Wert, der versteuert wird, also den Grundsteuerwert. Aus diesem wird der Messbetrag errechnet. Der Messbetrag wird mit dem Gemeinde-Hebesatz multipliziert und ergibt die Grundsteuer. So ist der Bodenrichtwert im Gewerbegebiet niedriger, was sich auf die Grundsteuer auswirkt.

Stadträtin Sandra Glauer von den Freien Wählern kritisierte: „Ich bin der Meinung, wir haben einfach nicht genug eingespart. Und ich finde es nicht gerecht, dann immer weiter den Bürger zu schröpfen.“

Die Gemeinde rechnet mit Mehreinnahmen von rund 450 000 Euro aus Grund- und Gewerbesteuer. Geld, das sie dringend braucht: In der Kasse fehlen rund 1,5 Millionen Euro.