Schon seit Monaten führt die Stadt Wildberg eine Griechische Landschildkröte als Fundsache auf. Das Tier wurde Anfang Juni bei einem „bekannten Schildkrötenliebhaber“ abgegeben und bei der Stadt Wildberg als Fundsache gemeldet. Sechs Monate lang suchte das Haustier seinen Besitzer.
Ein aufmerksamer Leser des städtischen Mitteilungsblatts mag es bemerkt haben. Seit einigen Wochen führt die Stadt Wildberg eine griechische Landschildkröte als Fundsache auf. Nach Recherchen unserer Redaktion zum ersten Mal am sechsten Juni.
Verloren, ausgebüchst, ausgesetzt – was auch der Grund für die Irrfahrt der kleinen Schildkröte sein mag: Nach ihrem Fund wurde sie bei einem ansässigen „bekannten Schildkrötenliebhaber“ abgegeben, gibt Michaela Leven, Pressesprecherin der Stadt Wildberg, auf Nachfrage unserer Redaktion an. Der Fall der griechischen Landschildkröte geriet durch diesen engagierten Reptilienfreund an die Stadtverwaltung, bei der daraufhin „ein Prozess für Fundsachen“ gestartet wurde.
Der Prozess Schildkröte setzte sich dann wie folgt fort: Dem Tier wurde nicht die Aufnahme verweigert. Sie verblieb nach ihrer Ankunft in der „artgerechten Unterbringung“. Es würde sich gut um sie gekümmert. Und dort kann sie es sich auch noch eine Weile gemütlich machen, denn eine „Fundsache wird dann sechs Monate aufbewahrt“, so die Stadt.
Verwaltungsgebühr könnte Heimweg erschweren
Wäre diese griechische Landschildkröte nun eine Fundsache wie jede andere, würde sie nach Ablauf dieser sechs Monate, versteigert werden. Doch das ist sie nicht. Und dementsprechend wird ihr in Wildberg auch nicht ihr neues Zuhause, nach Ablauf der Frist, durch einen Akt administrativer Kaltherzigkeit genommen – sondern sie „verbleibt in der artgerechten Umgebung“.
Der Heimweg wird dem kleinen Lebewesen möglicherweise auch dadurch erschwert, dass derjenige, der zur Abholung einer Fundsache kommt, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von zehn Prozent vom Wert dessen entrichten muss, was er gerne abholen möchte.
„Bei einer Landschildkröte schwankt der Wert zwischen circa 150 und 500 Euro, je nach Alter und Geschlecht“, lässt die Stadt verlauten. In diesem Fall würde dann ein Mittelwert festgelegt. Wenn dieser nun 325 Euro beträgt, muss für die Abholung der Schildkröte eine Gebühr von 32,5 Euro bezahlt werden.
Ursprünglicher Besitzer meldet sich nicht
Für manche Menschen mag es schwer sein ein Tier als Fundsache zu sehen. Und es kann Menschen geben, die es schwer finden einem Lebewesen einen Geldwert anzuhängen und einen prozentualen Anteil als Gebühr zu veranschlagen – das Glück des kleinen Streuners ist es jedenfalls, dass es an Leute geraten ist, die es gut mit ihm meinen. Nach den Recherchen unserer Redaktion taucht die Schildkröte plötzlich auch nicht mehr im Mitteilungsblatt auf. Auf Nachfrage bestätigt Pressesprecher Maximilian Ormos: Die Schildkröte sei nun offiziell bei dem „Schildkrötenliebhaber“ untergekommen, da sich der ursprüngliche Besitzer nie gemeldet hat.