Haushaltssperre: Die Gemeinde Baiersbronn hat in Sachen Finanzen die Notbremse gezogen. (Symbolbild) Foto: K.-U. Häßler – stock.adobe.com

Die rückwirkende Erhöhung der Kreisumlage und aktuell verminderte Gewerbesteuererträge verursachen für Baiersbronn ein Minus von 900 000 Euro. Die Gemeinde hat präventiv die Notbremse gezogen und eine Haushaltssperre verhängt.

Die finanzielle und haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen im Landkreis sei nach Jahren der Krisen angespannt, heißt es in einer Pressemitteilung, in der die Gemeinde über die Haushaltssperre informiert. Das gelte auch für Baiersbronn.

Eine Erhöhung der Kreisumlage um zwei Prozentpunkte hat Mehraufwendungen von rund 530 000 Euro verursacht. Zusammen mit einem unerwarteten Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen ergibt sich für die Gemeinde eine Mehrbelastung von 900 000 Euro. Die liquiden Mittel der Gemeinde reichen laut der Mitteilung nicht aus, um diesen Mehrbetrag zu decken.

„Es ist eindeutig, dass uns die Kreisumlage und der Rückgang der Gewerbesteuererträge zwei schwere finanzielle Schläge versetzt haben. Dennoch ist ebenso klar, dass wir in dieser schwierigen Stunde alles in unserer Macht Stehende tun werden, um diese Lage zu meistern“, wird Bürgermeister Michael Ruf zitiert.

„Wir müssen nun gemeinsam daran arbeiten, unseren Haushalt zu evaluieren und nachhaltige Lösungen zu finden, um die finanzielle Stabilität unserer Gemeinde auch in Zukunft zu sichern“, so Kämmerer Jochen Veit.

Infolgedessen wurde mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre für den Haushaltsvollzug 2024 erlassen. Diese gilt bis Jahresende.

Auswirkungen auf die Gemeindeverwaltung

Die Haushaltssperre bezieht sich zunächst auf alle beeinflussbaren Aufwandsarten im Ergebnishaushalt der Ämter der Gemeinde. Finanzielle Leistungen dürfen nur noch erbracht werden, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht und wenn sie für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar oder unabweisbar sind. Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen dürfen Beschaffungen getätigt oder Aufträge vergeben werden. In Zweifelsfällen muss die Kämmerei kontaktiert werden.

Von Schulen verwaltete Budgets ausgenommen

Gesetzlich oder vertraglich festgelegte Leistungen sind von einer solchen Sperre nicht betroffen. Ebenso sind Zinszahlungen oder Tilgungen für Kommunalkredite, tariflich feststehende Lohn- und Gehaltszahlungen für Personal oder schriftlich eingegangene Zahlungspflichten aus Verträgen jeder Art im Rahmen der Pflichtaufgaben zu leisten.

Die Gemeindeverwaltung hat sich laut der Mitteilung bewusst dafür entschieden, auch die von den Schulen verwalteten Budgets von der Haushaltssperre auszunehmen. Wichtig zu erwähnen sei, dass die Haushaltssperre nicht automatisch zu Einsparungen und Verbesserungen im Haushalt und der Liquidität führen werde. Erste Priorität werde es vielmehr sein, alle freiwilligen Aufgaben, aber auch die aktuelle Erledigung und Umsetzung von Pflichtaufgaben auf den Prüfstand zu stellen. Die Verwaltung suche dabei nach guten und klugen Lösungen.

Austausch mit dem Gemeinderat

Dem Gemeinderat wurden die Probleme in mehreren Sitzungen dargelegt. Außerdem wurde er über das Aussprechen der Haushaltssperre informiert. Erst mit der anstehenden Nachtragsplanung für 2024 werde erkennbar, ob die haushaltswirtschaftliche Sperre aufgehoben werden könne oder weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, so die Gemeinde weiter. Ziel sei es, die finanzielle Situation der Gemeinde auf ein akzeptables Niveau zu heben und sachliche Lösungen in den Gremien sowie auf höherer Ebene zu finden.

Bürgermeister zeigt sich zuversichtlich

Die Gemeindeverwaltung arbeite gemeinsam mit den kommunalen Gremien an Lösungsvorschlägen und Prioritätenlisten, um zu prüfen, welche Maßnahmen finanzierbar sind und welche gegebenenfalls verschoben werden müssen. Bürgermeister Ruf betont: „Ich bin zuversichtlich, dass wir auch die aktuellen sehr schwierigen Zeiten gemeinsam für unser Baiersbronn bewältigen können.“

Die haushaltswirtschaftliche Sperre

Haushaltsvorschriften
In der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden-Württemberg, kurz GemHVO, sowie weiteren gesetzlichen Haushaltsvorschriften ist geregelt, dass die Verwaltung durch den genehmigten Haushaltsplan ermächtigt wird, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen, die im Haushaltsplan vorgesehen sind. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 29 GemHVO wurde in der Gemeinde Baiersbronn zuvor noch nicht angewendet. Jedoch muss jetzt laut der Gemeindeverwaltung von ihr Gebrauch gemacht werden, da der Ausgleich des öffentlichen Haushalts durch die Kreisumlage und den Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen gefährdet ist. Kompetenzträger dafür sind der Leiter der Kämmerei und der Bürgermeister. Wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen es erfordert, können es diese Kompetenzträger von ihrer Einwilligung abhängig machen, ob finanzielle Verpflichtungen eingegangen oder Aufwendungen geleistet werden.