Die klamme Haushaltslage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen erlaubt nur wenige Investitionen im kommenden Jahr. Eine Auswahl.
Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen will im kommenden Jahr mit der Einführung der gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung sowie der zeitlichen Begrenzung (Parkscheibe) von bisher unlimitiertem Parkraum im öffentlichen Bereich beginnen.
Parkraumbewirtschaftung: Die entsprechenden Schilder für die temporäre Bewirtschaftung seien bereits bestellt, die Gemeinde warte nun auf die verkehrsrechtliche Anordnung, sagte Bürgermeister Tobias Benz im Rahmen der Haushaltsberatungen des Technischen Ausschusses des Gemeinderats. In einigen Bereichen der beiden Ortszentren würden außerdem kommendes Jahr die geplanten Parkautomaten aufgestellt. Die vom Einzelhandel gewünschte „Brötchentaste“ für 45 bis 60 Minuten freies Parken werde dabei kommen, kündigte Benz an. 50 000 Euro hat die Gemeinde im kommenden Haushalt stehen, um das Projekt Parkraumbewirtschaftung weiter voranzutreiben.
Signifikante Einnahmen sehe die Gemeinde in diesem Kontext übrigens nicht, stellte der Rathauschef auf Nachfrage von Sabine Gampp (CDU) klar. „Wir wollen ja keine Abzocke machen“, sagte Benz. Gampp geht gar davon aus, dass die gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung am Ende ein Minusgeschäft wird.
Rathäuser Wyhlen: Für die Außenanlagen der beiden Verwaltungsgebäude an der Rheinfelder Straße stehen im Haushalt 70 000 Euro bereit. Bauhofchef Andreas Höferlin zufolge sei die entsprechende Planung gemacht. Der Außenbereich werde „schlicht, einfach, pflegeleicht“. Es werde zudem Fläche entsiegelt, ein weiterer Baum gepflanzt und mittels Rasen und Büschen für Aufenthaltsqualität gesorgt. Der genannte Betrag sei für das Material und die Geräteleistung zu verstehen, stellte Höferlin klar.
Hochrheinbahn: Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen muss im Zuge der Elektrifizierung der Hochrheinbahn kommendes Jahr einen Eigenanteil von 118 500 Euro beisteuern – unter anderem für den Umbau der Bahnsteige. „Wir haben aber noch keine Ausführungsplanung gesehen – die hätten wir mal gerne“, kritisierte Bürgermeister Benz.
Umgehungsstraße: Die Doppelgemeinde muss an den Bund eine Ablösezahlung für den Unterhalt der Unterführung Rheinstraße bezahlen. Dies liegt daran, dass der Bund der Bauherr der „B 34 neu“ ist, die genannte Unterführung jedoch nicht Teil der Planung und nur auf expliziten Wunsch Grenzach-Wyhlens darin aufgenommen wurde. Auch deshalb muss die Kommune obendrauf auch noch 260 000 Euro als Kostenbeteiligung am Bauwerk selbst aufbringen.
Jugendhaus Wyhlen: Für die Behebung von Brandschutzmängeln im Wyhlener Jugendhaus stehen kommendes Jahr 30 000 Euro im Haushalt bereit. Damit würden nur die gröbsten Mängel beseitigt, sagte Bürgermeister Benz, denn eigentlich hätte das denkmalgeschützte Gebäude eine Kernsanierung nötig. Nun sollen vor allem im Erdgeschoss des Jugendhauses Elektroinstallationen erneuert und eine Brandschutztür eingebaut werden.
Planungskosten: Im Vergleich zu früheren Jahren ist die Liste der für kommendes Jahr vorgesehenen Planungen und die damit einhergehenden Kosten geradezu kurz. Jeweils 15 000 Euro stehen für die Teilbebauungsplanänderung Fallberg/Degussaweg, das Umlegungsverfahren „Berg-West“, die Fertigstellung des Bebauungsplans „Südlich Kantstraße“ sowie den Bebauungsplan „Baumgarten“ bereit. Für die Fertigstellung des Bebauungsplans „Alter Sportplatz“ sind 20 000 Euro, für die Biotropverbundplanung 30 000 Euro vorgesehen.