Ein Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für das Jahr 2025 wird vor eine Wohnsiedlung hochgehalten. Foto: Marcus Brandt/dpa

Trotz eines Appells der Landesregierung, keine Mehreinnahmen gegenüber dem bisherigen Grundsteueraufkommen anzustreben, verlangt Starzach weiterhin hohe Hebesätze. Doch eine gute Nachricht gibt es auch.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im April 2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, daher wurde eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Aufgrund einer Grundgesetzänderung konnten die Bundesländer vom Grundsteuerrecht des Bundes abweichen – davon hat auch Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Ende 2020 beschloss hier der Landtag das Landesgrundsteuergesetz. Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. In einem ersten Schritt wird von den Finanzämtern in einem so genannten Bewertungsverfahren der Grundsteuerwert festgestellt. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids. Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids. Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, indem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.