Edelmann betonte, das Landratsamt sei bei seiner Prüfung zum Schluss gekommen sei, dass das Bürgerbegehren wohl als unzulässig anzusehen sei. "Wir waren nahe dran, es zurückzuziehen." Nun aber habe sich die Situation auf Grund von Publikationen geändert. "Wenn wir jetzt aufhören, entsteht der Eindruck, dass wir den Bürgerinitiativen in den Rücken fallen und uns von ihnen distanzieren."
Daher habe man sich entschlossen weiterzumachen und noch einige Fragen zu klären – etwa diejenige, was ein Normenkontrollverfahren gegen einige der erteilten Abbaugenehmigungen auf dem Plettenberg kosten würde. Auch müsse geklärt werden, ob bei der Herausnahme von Abbaugebieten aus dem Landschaftsschutzgebiet alle Belange berücksichtig worden seien. Edelmann räumte ein, dass die Chancen, die Kulisse in Richtung Hausen am Tann zu erhalten, nahe Null seien.
Man sehe aber noch geringe Chancen, weil es dort seltene Tier- und Pflanzenarten gebe. So seien auf dem Plettenberg einige Vogelarten entdeckt worden, die auf der Roten Liste stehen. Auch müsse untersucht werden, ob es auf dem Berg noch Karsthöhlen gebe und wie es sich mit den unterschiedlichen Flächenangaben hinsichtlich der geplanten Erweiterung des Steinbruchs verhalte, die immer wieder genannt würden. So gebe es Angaben, das neue und alte Abbaugebiet sei 65 Hektar groß, andere würden von 67 Hektar oder gar von 71 Hektar sprechen.
In diesem Zusammenhang hofft Edelmann darauf, dass die Gemeinde noch einmal deutlich ihre Bedenken hinsichtlich der Herausnahme des neuen Abbaugebiets aus dem Landschaftsschutzgebiet, darlege. Die Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband müsse bis 16. März erfolgen.
Lebherz betonte, diese sei nahezu fertig und werde im Umlaufverfahren den Gemeinderäten und den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens zugestellt.
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