Teile des bisherigen Steinbruchs auf dem Plettenberg werden bereits rekultiviert, während nun das Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Abbaufläche um 20 Hektar beginnt. Die Kritik am Rohstoffabbau durch Holcim wird indes immer lauter. Foto: Deregowski Foto: Schwarzwälder-Bote

Hausen am Tann lehnt Änderung des Regionalplans hinsichtlich der Erweiterung des Plettenberg-Steinbruchs ab

Von Bernd Visel

Hausen a. T. Die Gemeinde Hausen am Tann lehnt die erste Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013 hinsichtlich der Erweiterung des Plettenberg-Kalksteinbruchs ab. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Anhörung eine umfassende Stellungnahme beschlossen, die nun an den Regionalverband Neckar-Alb geht.

So geht es den Hausener Räten um den Grundwasserschutz: Wörtlich heißt es: "Das geplante Steinbruchgelände befindet sich in einem Bereich, der der Brauch- und Löschwasserversorgung von Hausen am Tann dient. Durch die Veränderung der Geländegestalt wird sich die Grundwasserneubildung verändern. Filteraktive Bodenschichten werden für den Zeitraum des Gesteinsabbaus entfernt, wodurch die Verschmutzungsgefahr des Grundwassers erheblich erhöht wird und die Nutzbarkeit als Brauch- und Löschwasser gefährdet ist."

Durch die Entfernung der filteraktiven Bodenschicht sowie die Veränderung der Topografie durch den Abbau erfolge ein beschleunigter Abfluss des Oberflächenwassers. Als Folge werde die Grundwasserneubildung erheblich eingeschränkt. Die Verminderung der Grundwasserneubildung könne erhebliche negative Auswirkungen auf die Schüttung der Quellen haben, die zu Brauch- und Löschwassergewinnung genutzt werden. Fazit: "Die Beeinträchtigung der Wassermenge stellt eine Gefährdung der Daseinsvorsorge der Gemeinde Hausen am Tann dar." Ohne gutachterlichen Nachweis der Unschädlichkeit sei eine Ausweisung des Abbaubereichs im Regionalplan nicht abgewogen begründet.

Zweiter Punkt ist die Hochwassergefahr. Dazu heißt es: "Mit der Erweiterung des Steinbruchgeländes wird das Einzugsgebiet des Waldhausbachs deutlich vergrößert. Bereits heute treten Überschwemmungen am Waldhausbach auf, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Hochwasserschäden wird deutlich zunehmen. Die vorgelegten Gutachten gehen nicht auf diesen Sachverhalt ein und stellen aus diesem Grund keine belastbare Abwägungsgrundlage für die erste Änderung des Regionalplans dar."

Der dritte Punkt betrifft die "Gefahren für die Standsicherheit des Plettenbergs": In der Stellungnahme wird dazu ausgeführt: Der Plettenberg sowie die Hangschuttmassen an seinen Hangflanken seien permanenten Verlagerungsprozessen unterworfen. So hätten auch in jüngster Vergangenheit Hangrutschungen erheblichen Ausmaßes stattgefunden. Eine Veränderung der hydrogeologischen Situation am Plettenberg durch den Abtrag von Deckschichten und Verlegung von Wasserströmen könne zu einer weiteren Destabilisierung der Standsicherheit der geologischen Situation führen. Dies stelle eine akute Gefährdung von Hausen am Tann dar. Hiervon seien Kultur- und Sachgüter sowie menschliches Leben betroffen.

Weiter führt die Gemeinde die "Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsqualität" ins Feld: Der Kalksteinabbau finde mittels Sprengungen statt. Der Explosionslärm wirke ebenso störend wie der Lärm von Radladern und Muldenkippern beim Schlagen der Schaufel beziehungsweise der Ladeflächen. Die Lärmemissionen würden derzeit durch die Steinbruchflanke teilweise abgeschirmt. Zukünftig werde dieser abschirmende Effekt durch den Rückbau der Steinbruchwand nicht länger gegeben sein. Die bereits bestehenden Beeinträchtigungen würden deutlich zunehmen und "eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung darstellen".

Durch die Öffnung der Ostflanke werden zudem Veränderungen des Kleinklimas befürchtet, die negative Auswirkungen auf den Wald haben könnten. Dieser sei für die Gemeinde eine wichtige Einnahmequelle und diene als Retentionsfläche bei Starkregen. Und weiter: Durch die Öffnung werde auch der Spielbetrieb und die Erholungsfunktion des Golfplatzes betroffen, der der Öffentlichkeit diene und sich auf kommunalen Flächen befinde. Eine Beeinträchtigung des Betriebs könne die Existenz der Anlage gefährden.

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