Der alte Friedhof in Hausach soll weiterhin benutzt werden, deswegen sind die Gräber dort etwas günstiger als auf dem neuen Friedhof. Das Baumgrab ist neu als Auswahl hinzugekommen, dafür gibt es keine Wahltiefgräber mehr. Foto: Fischer

Die Gebührensätze in diesem defizitären Bereich wurden angepasst, der Unterhalt soll aber weiter nicht direkt auf die Bürger umgelegt werden.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung eine Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Grund dafür war die neue Bestattungsform des Baumgrabs. Im Zuge dessen wurden auch die Gebühren neu kalkuliert, die für die Gräber auf dem alten Friedhof im Bereich der Dorfkirche und für den neuen Friedhof bei der Aussegnungshalle.

 

Als Grabarten werden auf dem Hausacher Friedhof Reihengrab, Wahlgrab, Urnen-Reihengrab, Urnenwahlgrab, anonymes Urnen-Reihengrab, Baumgrab und Kindergrab angeboten. Bisher gab es auch das Wahltiefgrab. „Diese Grabart wird es künftig nicht mehr geben, denn wir haben wegen der Tiefe des Lochs ein Wasser- und damit auch Verwesungsproblem“, erklärte Christoph Kühne vom Bürgerbüro.

Friedhofsbereich ist ein Drauflege-Geschäft

Er stellte auch die wichtigsten Änderungen der Satzung vor: Hunde sind in Zukunft auf dem Friedhof erlaubt, müssen aber an der Leine geführt werden. Auch eine Hundetoilette soll eingerichtet werden. Aktuell gibt es für den Hausacher Friedhof keine Öffnungszeiten, sondern das Betretungsverbot bei Dunkelheit. „Im Winter ist es aber bereits um 17 Uhr dunkel, dann dürfte man nach der alten Regelung eigentlich nicht mehr auf den Friedhof.“ Deswegen ist der Aufenthalt nun zwischen 22 und 6 Uhr morgens verboten.

Die Ruhezeit für Aschen wird von 20 auf 15 Jahre reduziert und die Wahltiefgräber gestrichen. Bestehende hätten natürlich Bestandsschutz, so Kühne. Die Baumgräber wurden als neue Grabart hinzugefügt. Auf dem alten Friedhof solle möglicherweise ein Urnengrabfeld angelegt werden, blickte Kühne voraus, weshalb die Zulässigkeit in Urnenwahlgräbern auf bis zu vier Urnen geändert wurde. In Baumgräber als Wahlgrabstätten können bis zu zwei Urnen eingebettet werden.

Die neue Kalkulation der Grabarten stellte Waldemar Selevski vom Rechnungsamt vor: Die bestehende städtische Friedhofssatzung galt seit 1. Januar 2022. Vor vier Jahren habe es mit 84 überdurchschnittlich viele Sterbefälle in Hausach gegeben, im Durchschnitt rechnet die Stadt mit 70 Bestattungen im Jahr. Auch die 69 Trauerfeiern seien überdurchschnittlich gewesen. Das liege laut Stadtrat Frank Schmider, der ein Schreinerei- und Bestattungsunternehmen führt, aber auch daran, dass die Dorfkirche seit Corona nicht mehr für Beerdigungen zur Verfügung stehe. Die klare Tendenz gehe zu Urnenbestattungen mit 75 Prozent und seit 2022 habe es laut Selevski glücklicherweise kein Kindergrab mehr gegeben.

Alter Friedhof kostete in drei Jahren 184 615 Euro

Die Unterhaltung des Friedhofs ist für die Stadt Hausach trotz allem ein Drauflege-Geschäft: Ausgaben von 184  615 Euro stehen Einnahmen von 138 361 Euro gegenüber (Zeitraum 2022 bis 2024) und damit eine Unterdeckung von 25 Prozent. Klar ist, dass die Stadt Hausach auch in Zukunft die Unterhaltungskosten für den Friedhof nicht eins zu eins auf die Bestattungs- und Grabkosten umlegen will. „Wir haben einen sehr schönen Friedhof mit See und Parkanlage – das öffentliche Grün wird mit 20 Prozent aus den Unterhaltungskosten rausgerechnet“, erklärte Selevski.

Sozialverträglicher soll die Nutzung der Trauerhalle und des Kühlraums werden. Nach längerer Diskussion einigte sich der Gemeinderat auf eine Pauschale von 230 Euro für die Nutzung der Trauerhalle und 30 Euro pro Tag für die Kühlzelle. Ein einstelliges Wahlgrab soll künftig 1200 Euro kosten, ein Doppelwahlgrab 1300 Euro.

Die Gräber auf dem alten Friedhof sind günstiger als auf dem neuen, weil die Angehörigen auf dem alten Friedhof auch mehr Grabpflege leisten müssten. „Wir wollen es so lenken, dass der alte Friedhof auch noch gewollt ist und weiter genutzt wird“, erklärte Bürgermeister Wolfgang Hermann.

Gesamtkostendeckung

Insgesamt kommt die Stadt Hausach mit den neuen Gebühren auf eine Gesamtkostendeckung von 82 Prozent. Der Gemeinderat hat die Änderungen einstimmig beschlossen, Frank Schmider erklärte sich für befangen und stimmte nicht mit ab. Die neue Satzung gilt ab 1. März.