Das Verfahren gegen einen vermeintlichen Tierquäler vor dem Lahrer Amtsgericht kommt nicht vom Fleck. Auf den dafür Verantwortlichen kommt nun Ärger zu.
Die Verhandlung gegen einen vermeintlichen Tierquäler vor dem Lahrer Amtsgericht entwickelt sich zur Posse. Denn der Hauptbelastungszeuge, der bereits am ersten Tag unentschuldigt gefehlt hatte, war auch am Donnerstag nicht da. Er hätte von der Polizei vorgeführt werden sollen, war aber erneut nicht aufzufinden. Richter Hendrik Witsch nannte das Ganze „einen Fall der Unerreichbarkeit“, der sehr ungewöhnlich sei. „Einen Versuch noch“ werde es geben – beim Fortsetzungstermin am Donnerstag, 27. Juni, ab 14 Uhr.
Die Justiz wird dann härtere Saiten aufziehen, war zu hören. Demnach wird die Polizei dann noch früher nach dem Zeugen schauen, auch eine Festnahme stand im Raum, um ihn endlich vor Gericht zu bekommen. Auch so kommt auf ihn aber Ärger zu: Witsch verhängte ein Ordnungsgeld von 100 Euro (ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft), außerdem hat er die Kosten zu tragen, die durch die von ihm verschuldete Verzögerung des Verfahrens entstehen.
Der Zeuge hatte die Polizei auf die Spur des Angeklagten gebracht
Der Zeuge war, wie berichtet, früher der Chef des Angeklagten. Er hatte die Polizei auf die Spur des Verdächtigen gebracht, da der ihm einst erzählt haben soll, dass er eine Taube mit einem Blasrohr tödlich verletzt habe – das hatte der Zeuge bei seiner polizeilichen Vernehmung angegeben. Jetzt hätte er dazu vor Gericht befragt werden sollen.
Bei der Verhandlung soll, wie berichtet, herausgefunden werden, ob der Angeklagte zwei Tauben durch Blasrohrpfeile gequält hat. Die Tiere waren am 14. und 16. September 2022 schwer verletzt in der Lahrer Innenstadt gefunden worden. Nach einer Wohnungsdurchsuchung war bei dem Verdächtigen ein Blasrohr gefunden worden, zu dem die insgesamt sechs Pfeile passten, die aus den Körpern der Tauben entfernt wurden. Der Verdächtige hatte zum Zeitpunkt der Taten in einer Dachgeschosswohnung in der Innenstadt gelebt.
Oder etwa doch nicht? Denn die Verteidigung präsentierte am zweiten Verhandlungstag überraschend einen Entlastungszeugen. Der sagte aus, dass der Verdächtige Mitte September 2022 bei ihm in der Römerstraße gewohnt habe. Würde das zutreffen, wäre der Angeklagte wohl aus dem Schneider. Jedoch: Der Zeuge verwickelte sich bei der Befragung von Witsch in Widersprüche und war dabei so eifrig bemüht, seinem Kumpel auf der Anklagebank zu helfen, dass er nicht allzu glaubhaft wirkte.
Auch der Angeklagte, der am ersten Tag noch weitgehend geschwiegen hatte, sagte nun etwas, ohne dass das aber das ohnehin schon komplizierten Verfahren weitergebracht hätte. Der Verdächtige klagte, dass der Prozess seine Lebensplanung beeinträchtige. Weil er sich dabei immer mehr in Rage redete, ließ Witsch ihn kurz nach draußen gehen, damit er sich wieder beruhigt.