Am Stuttgarter Hauptbahnhof ist der Strafzettel besonders teuer. Foto: dpa

Wer ohne Parkschein am Hauptbahnhof parkt und ertappt wird, muss tief in die Tasche greifen.

Stuttgart - Wer ohne Parkschein am Hauptbahnhof parkt oder die Parkzeit überzieht und dabei ertappt wird, muss tief in die Tasche greifen. Annähernd 30 Euro werden fällig - aber das ist rechtlich einwandfrei. Auch Verbraucherschützer raten, die Strafzahlung zu akzeptieren.

Michael Müller staunte nicht schlecht. Nur wenige Minuten hatte er die Parkzeit am Südausgang des Hauptbahnhofs überzogen, nachdem der Zug mit der Verwandtschaft an Bord Verspätung hatte. "Mir war klar, dass ich über der Zeit lag", sagt Müller. "Aber dafür kann man mir doch keine 28,40 Euro abknöpfen!"

Auf dem Zettel, der unter dem Scheibenwischer seines Autos klemmte, wurde Parksünder Müller (Name geändert) sauber vorgerechnet, dass er für seinen Verstoß nicht nur die Tagesgebühr beziehungsweise den dreifachen Stundensatz von 5,40 Euro zu zahlen habe, sondern auch eine sogenannte Vertragsstrafe von 23 Euro. Der Gesamtbetrag von 28,40 Euro werde innerhalb von zehn Tagen fällig, wurde Müller mit der Zahlungsaufforderung belehrt.

Zuständig für die rund 90 Parkplätze am Südausgang ist die Firma Contipark-Parkgaragen-GmbH aus Berlin. Sie bewirtschaftet die Stellplätze im Auftrag der DB-BahnPark-GmbH. Auch die 65 neu eingerichteten Stellplätze am Nordausgang des Hauptbahnhofs werden von Contipark betrieben. Wer dort keinen Parkschein vorweisen kann oder die Parkzeit überzieht, muss - sofern er erwischt wird - für den Verstoß sogar insgesamt 29,50 Euro zahlen.

Vorgehen im Sinne zahlungswilliger Kunden

Rechtlich ist die von Contipark geforderte Vertragsstrafe von 23 Euro nicht anzufechten. Wer sein Fahrzeug auf einem dieser Parkplätze abstellt, geht mit dem Unternehmen juristisch betrachtet einen Vertrag ein. Die sogenannten Vertrags- und Einstellbedingungen, die auf jedem Parkscheinautomaten gut lesbar angebracht sind, weisen die zeitweiligen Vertragspartner ausdrücklich auf die drohende Strafzahlung hin.

Contipark gehört zur europaweit aktiven Interparking Group und bewirtschaftet nach eigenen Angaben über 100.000 Stellplätze in rund 400 Parkeinrichtungen in Deutschland und Österreich. Anfragen unserer Zeitung zu den Strafzahlungen am Stuttgarter Hauptbahnhof beantwortet das Unternehmen nur schriftlich: "Bei der Festlegung der Höhe der Vertragsstrafe haben wir uns davon leiten lassen, welche Kosten uns durch die Bearbeitung eines solchen Vergehens entstehen." Anders als die öffentliche Hand könne man sich als privatwirtschaftliches Unternehmen eben "nicht erlauben", solche Vertragsstrafen "weit unter den entstandenen Kosten" anzusetzen. Das Vorgehen gegen "Schwarzparker" sei auch im Sinne zahlungswilliger Kunden, die am Bahnhof oft keinen freien Parkplatz mehr fänden, heißt es in der Stellungnahme.

Nach zahlreichen Beschwerden aus ganz Deutschland hatte sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits 2007 gegen Contipark gewandt. "In erster Instanz hat das Gericht die entsprechenden Klauseln für unwirksam erklärt", erinnert sich Dunja Richter. Die Juristin der Verbraucherzentrale musste allerdings akzeptieren, dass der Passus in leicht veränderter Formulierung seit Mai 2010 wieder wirksam ist. Der Rechtsstreit wurde damit beendet.

"Die 23 Euro Vertragsstrafe sind aus unserer Sicht nicht mehr anzugreifen", sagt Richter. "Wir können Verbrauchern deshalb nur raten, Kosten und Nutzen des Rechtsstreits abzuwägen und die Summe zu begleichen."