Das Haslacher Bahnhofsareal soll in seiner Gesamtheit überplant werden. Wo heute das Raiffeisen-Gebäude steht, könnte ein Baugebiet entwickelt werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag eine Satzung beschlossen, mit der sich die Stadt ein Vorkaufsrecht für die Grundstücke auf dem Bahnhofsareal sichert, die aktuell noch in Privatbesitz sind. Vor allem geht es dabei um das Grundstück, auf dem das Gebäude der ZG Raiffeisen Agrar-Niederlassung steht, die wie berichtet zum Monatsende schließt. In der Sitzungsvorlage informiert die Stadtverwaltung über die Pläne für das Bahnhofsareal.
Areal soll in Gesamtheit überplant werden
So beabsichtigt die Stadt Entwicklung und Überplanung des Areals an der Schwarzwaldstraße in seiner Gesamtheit. Innerhalb des Areals befinden sich das Bahnhofsgebäude samt überdachter Fahrradabstell-Anlage, Bahnhofskiosk, alte Güterhalle, die Parkflächen sowie das Raiffeisen-Gebäude. Die Stadt ziehe für das Areal verschiedene städtebauliche Maßnahmen in Betracht, die neben Verkehrserschließungs – und Tiefbau-Maßnahmen auch die Aufstellung eines Bebauungsplans mindestens für einen Teilbereich des Areals erforderlich machen.
Im östlichen Bereich des Areals beabsichtige die Stadt Haslach in Abstimmung mit der Deutschen Bahn einen barrierefreien Ausbau der Bahnhofsanlage. Neben erforderlichen Tiefbauarbeiten im Bestand sei die Errichtung von drei Aufzugsanlagen geplant (wir berichteten). Die langgestreckte Parkplatz- und Verkehrsfläche im Zentrum des Areals soll zu großen Teilen in ihrer bisherigen Nutzung erhalten bleiben. Öffentliche Parkplätze seien wichtig für das Allgemeinwohl. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Aufwertung des Ortsbilds werde jedoch eine Neuordnung und ein zeitgemäßer, bedarfsgerechter Ausbau der Parkplatz-, Frei- und Verkehrsfläche (beispielhafte Stichworte: E-Mobilität, Carsharing, Radhaus) in Betracht gezogen.
Auf dem Grundstück im Westen des Gesamtareals beabsichtige die Stadt, ein Wohngebiet zu entwickeln. Hierfür sei die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Überwiegend werde die Entwicklung von Wohnraum angestrebt, aber auch die Möglichkeit der Beimischung von Kleingewerbe/Nahversorgung. Die Gebäude sollen so gestaltet werden, dass sie flexibel auf die Bedürfnisse zukünftiger Bewohner reagieren können. Eine Kombination aus Lärmschutzwand und Bebauung könne geschützte Innenhöfe schaffen.
Flexible Wohnformen
Je nach Struktur, seien laut Vorstellungen der Stadt flexible Wohnungsgrundrisse sowie Gemeinschaftsgrünflächen möglich. Der Fokus der Stadt liege neben einer Vielfalt an denkbaren Wohnformen und nachhaltigen Baukonzepten insbesondere auch auf der Schaffung bezahlbaren beziehungsweise geförderten Wohnraums sowie Wohnraums für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, wie Senioren. Diese Konzepte gelte es, mit Leben zu füllen.