Die rechtliche Novellierung des Baugesetzbuches aus dem vergangenen Jahr war Thema im Haslacher Gemeinderat.
Der Gemeinderat befasste sich mit den Folgen der Baugesetzbuch-Novelle 2025, die unter dem Schlagwort Bau-Turbo den Wohnungsbau beschleunigen soll. Die Stadtverwaltung legte dem Gremium dazu die rechtlichen Grundlagen sowie eine Konzeption für das weitere Vorgehen der Stadt vor.
Kern der Novelle ist, dass für Wohnungsbauvorhaben in bestimmten Konstellationen Befreiungen und Abweichungen erleichtert werden und teilweise sogar ohne die sonst übliche Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplans auskommen können. „Die strenge Trennung der Planungs- und Genehmigungsverfahren wird aufgegeben“, erklärte Maik Schwendemann vom Stadtbauamt.
Die Trennung zwischen unbebautem Gebiet, Baugebiet und Außenbereich bleibe grundsätzlich bestehen. Es soll aber mehr Raum für Ausnahmen geben. Lukas Weigold erläuterte die relevanten Rechtsnormen. Der Bau-Turbo sei eine Chance, schneller Wohnraum zu ermöglichen, berge aber auch Risiken: Das Grundsatzproblem sei, dass immer Einzelfallentscheidungen getroffen werden müssten. Es könnten Präzedenzfälle entstehen, und die transparente Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle werde anspruchsvoller. Zudem entstehe durch gesetzliche Fristen ein erheblicher Handlungsdruck für die kommunalen Verwaltungen.
Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten im beplanten Innenbereich. Mit Zustimmung der Gemeinde könne zugunsten des Wohnungsbaus von Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit werden, sofern nachbarliche Interessen gewürdigt werden und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Als Grenze nennt die Vorlage insbesondere den Umweltschutz. Im unbeplanten Innenbereich werde zudem das Abweichen vom Einfügen in die nähere Umgebung erleichtert. Mit Zustimmung der Gemeinde seien Abweichungen vom Einfügungsgebot möglich, wenn ein Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes diene und ebenfalls nachbarliche Interessen sowie öffentliche Belange gewahrt bleiben.
Grenze sei insbesondere der Umweltschutz
Als zentraler Steuerungsmechanismus für die kommunale Planungshoheit wird das neue Zustimmungserfordernis der Gemeinde hervorgehoben. Befreiungen und Abweichungen nach den genannten Vorschriften sowie die Anwendung des eigentlichen Bau-Turbos sind demnach nur mit kommunaler Zustimmung zulässig. Die Gemeinde soll zustimmen, wenn das Vorhaben mit ihren Vorstellungen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist, und sie kann die Zustimmung an Bedingungen knüpfen, etwa an die Einhaltung bestimmter städtebaulicher Anforderungen durch den Vorhabenträger. Mit Paragraf 246e des Baugesetzbuchs „hat der Gesetzgeber mit der ganz großen Keule ins Baurecht eingeschlagen“, verbildlichte Schwendemann.
Danach kann mit Zustimmung der Gemeinde von Vorschriften des Baugesetzbuchs oder darauf beruhenden Vorschriften abgewichen werden, wenn dies dem Wohnungsbau dient. Dies betreffe etwa die Errichtung von Wohngebäuden, die Erweiterung oder Erneuerung bestehender Gebäude zur Schaffung neuer Wohnungen oder die Nutzungsänderung zu Wohnzwecken. Die Anwendung ist nicht auf den Innenbereich begrenzt: Auch Vorhaben im unbeplanten Außenbereich können erfasst sein, wenn sie im räumlichen Zusammenhang mit bereits beurteilbaren Siedlungsflächen stehen.
„Die große Frage ist, wie wir damit umgehen“, sagte Schwendemann. Noch sei vieles unklar. Im Zweifel werde man die Untere Naturschutzbehörde fragen. Die Verwaltung betont zugleich, dass die kommunal,e Zustimmung keine automatische Baugenehmigung ersetzt. Die Baurechtsbehörde müsse im üblichen Verfahren weiterhin prüfen, ob die übrigen Voraussetzungen vorliegen. „Wir würden uns auf die beantragten Befreiungen beschränken. Wir machen keine Bebauungsplan-Manöverkritik“, betonte Schwendemann.
Kritische Position
Es werde in nächster Zeit viele Erstfälle geben, die im Gemeinderat beraten werden müssen. Anhand der vorliegenden Anträge wolle man Richtlinien erstellen und fortschreiben, sodass später nicht mehr alle Anträge den Gemeinderat passieren müssen. „Das Gesetz an sich ist eine sehr gute Sache“, befand Martin Eitel (CDU) und hob die Entscheidungshoheit des Gemeinderats hervor. „Wenn wir zustimmen, heißt es nur, städtebaulich finden wir es gut. Ab da beginnt das normale Genehmigungsverfahren“, verdeutlichte er und sprach sich gegen die Erstellung eines Leitfadens aus.