Das Gericht hat sein Urteil gesprochen. Der Todes-Prügler von Haslach muss fünf Jahre hinter Gitter. (Symbolfoto) Foto: dpa

Offenburger Landgericht schickt 38-Jährigen hinter Gitter. Im Februar Lebensgefährtin verprügelt.

Haslach/Offenburg - Das Offenburger Landgericht hat am Donnerstag einen 38-Jährigen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Dieser hatte seine Lebensgefährtin im Februar in einer Haslacher Ferienwohnung derart verprügelt, dass sie an ihren Verletzungen starb. Damit folgte die Schwurgerichtskammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Gericht habe genau abwägen müssen, kommentierte der vorsitzende Richter, Heinz Walter, das Urteil, das in etwa in der Mitte des Strafrahmens liege.

Der Beschuldigte, ein 38-jähriger Rumäne, hatte in der Nacht des 23. Februar bei einem Streit seiner ein Jahr jüngeren Lebensgefährtin massive Verletzungen zugefügt. Die Frau erlitt durch einen per Tritt herbeigeführten Sturz oder infolge der Schläge eine Hirnverletzung. Später in der Nacht wurde sie bewusstlos und erstickte an ihrem Erbrochenen (wir berichteten).

Allerdings war die Frau – und das war laut Walter wichtig für das Urteil – nach dem Streit und der Prügel zunächst ansprechbar. Das hatte der Angeklagte ausgesagt und wurde darin durch ein Telefonat nach Rumänien im Anschluss an die Eskalation bestätigt. Andererseits stellte das Gericht klar, dass der 125 Kilogramm schwere Angeklagte über einen längeren Zeitraum massive Gewalt angewendet haben müsse. Die Getötete war 1,50 Meter groß und zierlich. Kratzer beim Angeklagten wertete das Gericht als Abwehrspuren des Opfers – und folgte damit der Anklage. Da die Frau unmittelbar nach dem Streit zum ersten Mal kurz das Bewusstsein verloren hatte, hätte der 38-Jährige die Schwere der Misshandlungen erkennen müssen, so der Richter. Auch dass eine Kopfverletzung und die Ohnmacht Folgen haben könnten, sei als Allgemeinwissen einzustufen.

Das Gericht bezog in das Urteil aber auch ein, dass der Beschuldigte bereits nach seiner Festnahme am Tag nach der Tat ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Auch wenn sich die Verletzungen am gesamtem Körper der zierlichen Frau nicht durch zwei Ohrfeigen, einen Fußtritt und den damit verbundenen Sturz erklären ließen, wie ein Gutachter ausgesagte.

Nebenklage hatte eine härtere Strafe wegen Totschlags gefordert

Die Kammer geht zudem davon aus, dass der 38-Jährige zur Tatzeit einen Alkoholgehalt von 2,51 Promille im Blut hatte. Dass der Täter kein Deutsch spreche und eine Therapie in der Haft aufgrund seiner Weigerung keine Aussicht auf Erfolg habe, falle bei der Strafbemessung ebenfalls ins Gewicht, begründete der vorsitzende Richter das Urteil.

Die Anwältin der Nebenklägerin hatte in ihrem Plädoyer ein Urteil wegen Totschlags durch Unterlassen gefordert. Sie wertete die Kratzer beim Täter – genau wie der Staatsanwalt – als massive Versuche des Opfers, sich gegen den körperlich weit überlegenen Lebensgefährten zur Wehr zu setzen. Der Anwalt des Verurteilten hatte dagegen auf einen minder schweren Fall von Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.

In der Urteilsbegründung betonte Richter Walter, dass fünf Jahre Haft "keine geringe Strafe" seien. Vorstrafen, die der Täter bereits in Rumänien verbüßt hatte, ließ das Gericht nicht einfließen. Dafür habe es vonseiten der rumänischen Behörden zu wenig Informationen gegeben.