Echt kreativ präsentiert sich die inklusive Theatergruppe "Echt" derzeit nur auf Facebook – einen Auftritt mit Publikum wie im Bild von 2018 wird es dieses Jahr wohl keinen geben.Archivfoto: Störr Foto: Schwarzwälder Bote

Inklusion: Schauspieler des Club 82 veröffentlichen im Internet Tipps gegen die Langeweile

Eigentlich würde die inklusive Theatergruppe "Echt" des Haslacher Club 82 mitten in den Vorbereitungen zu ihrer Aufführung im Juli stecken. Corona-bedingt ausgebremst, sind die Schauspieler aber auch ohne ihren Kurs "Echt spontan" ganz schön kreativ.

Haslach. Auf der Facebook-Seite der Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal gibt es witzige Clips mit den besten und nicht immer ganz ernst gemeinten Tipps gegen die Langeweile zuhause.

"Als Kursleiter hatte ich meine Schauspieler mit und ohne Behinderung dazu aufgefordert, Filmszenen aufzunehmen und mir diese zu schicken", erklärt Martin Schmid, der pädagogische Leiter der Werkstätten. Diese Aufnahmen habe er zusammengetragen und geschnitten.

Herausgekommen sind gut überschaubare Sequenzen mit jeweils drei unterschiedlichen Tipps. Diese reichen vom Malen und Puzzeln über Gymnastik und Fußball bis zu dem weniger ernst gemeinten "den Haaren beim Wachsen zusehen" oder vom Liegestuhl aus anderen beim Arbeiten zuzuschauen.

Das Zuhausebleiben und Abstandhalten wird in den Clips ebenso thematisiert wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und die schrittweise Öffnung der Schulen, der Läden oder der Friseursalons. Denn Martin Schmid wendet sich auch mit kleinen Botschaften direkt an die Mitarbeiter der Werkstätten.

"Wenn wir uns schon nicht im Kurs ›Echt spontan‹ treffen und die Aufführungen im Juli auch mangels Proben aller Voraussicht nach nicht stattfinden können, wollte ich doch nicht darauf verzichten, zu spontaner Kreativität aufzurufen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zu präsentieren", umreißt Martin Schmid seine Motivation.

Trotz Lockerungen geht es bei der Lebenshilfe weiter wie bisher

Die schrittweise Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach der Corona-Verordnung vom 4. Mai werde in der Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal keine Änderungen an der bestehenden Situation mit sich bringen. "Da bei uns schon viele Beschäftigte eine Tagesstruktur in der Werkstatt erhalten, bringen die Anpassungen in der Corona-Verordnung für uns keine wesentlichen Veränderungen mit sich. Unser bisheriges Konzept kann weiter bestehen bleiben", informiert Martin Schmid weiter.

Wie einer Pressemitteilung von Vorstand Karl Burger und Geschäftsführer Lutz Heubach zu entnehmen ist, erlaubt die Verordnung eine Beschäftigung auf freiwilliger Basis und in engen Grenzen. Dafür muss die Zahl der genutzten Arbeitsplätze auf 25 Prozent beschränkt sein.

"Unsere Belegung liegt durch die bestehende Notbetreuung bereits bei 44 Prozent, sodass es aktuell nicht möglich ist, Mitarbeiter auf rein freiwilliger Basis zu beschäftigen", steht zu lesen. Die Notbetreuung werde dort sichergestellt, wo eine Begleitung zuhause nicht mehr möglich oder zumutbar sei. Aus diesem Grund würden die Mitarbeiter des Sozialdiensts der Werkstätten auch weiterhin im telefonischen Kontakt mit den Eltern oder Angehörigen stehen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie habe es bei den von der Lebenshilfe begleiteten Personen keinen bestätigten Fall gegeben. Das vom Krisenstab der Lebenshilfe entwickelte Schutzkonzept habe sich damit im Kinzig- und Elztal bereits über mehrere Wochen bewährt.

"Es ist aber insbesondere das Resultat unseres hoch engagierten und stets umsichtig handelnden Betreuungspersonals", bedanken sich Burger und Heubach. Ihrer Meinung nach wäre es daher schön, wenn sich die Leistungsträger der Eingliederungshilfe und im Bereich der Pflegeversicherung entschließen könnten, für Kräfte wie Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen und sonstigen Betreuungskräften zumindest eine einmalige, steuerfreie Anerkennungs-Prämie zu bezahlen.

Für Bewohner in den Pflegeheimen besteht nach der neuen Corona-Verordnung weiterhin ein grundsätzliches Besuchsverbot. Für die Wohnhäuser der Lebenshilfe gilt das auch, weil bei einem Teil des begleiteten Personenkreises aufgrund der körperlichen Konstitution von einem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen wird. Die mit massiven Grundrechts-Eingriffen verbundene Ausgangssperre für die Bewohner aller Heime würden nicht mehr gelten. Allerdings hat sich die Lebenshilfe unter Abwägung der Risiken entschieden, dass das eigenständige Verlassen eines Wohnhauses weiterhin unterbleibt und Spaziergänge nur gemeinsam mit einer Begleitperson möglich sind.