Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an. Foto: dpa/Sina Schuldt

Die Energiepreise steigen und steigen. Die Kosten für Gas, Strom und Benzin überfordern viele Verbraucher – vor allem Geringverdiener und Empfänger von staatlicher Hilfe wie Hartz IV sind betroffen.

Oft sind es Empfänger staatlicher Transferleistungen (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld/ALG II/Hartz IV, Sozialhilfe, Ausbildungshilfen wie BAföG, Elterngeld, sowie Kindergeld und Wohngeld), die ihre Gas- oder Stromrechnung nicht mehr zahlen können. Was geschieht in einem solchen Fall? Wer zahlt die Nachzahlungen? Stoppt der Anbieter die Energielieferung? Hierzu Fragen und Antworten:

Was beinhaltet Hartz 4?

Die Hartz-IV-Leistungen des Jobcenters beinhalten zum einen die Regelleistung und zum anderen die Unterkunftskosten. Je nachdem, wofür die Energiekosten (Öl, Gas, Fernwärme, Strom) anfallen, zahlt sie das Jobcenter entweder zusätzlich zur Regelleistung. Oder aber der Hartz-IV-Empfänger muss die Kosten von der Regelleistung selbst begleichen.

Zahlt das Jobcenter Gas- und Stromkosten?

Generell können sich alle Verbraucher bei Problemen mit den Strom- oder Gasrechnungen und Nachzahlungen an das Jobcenter oder Sozialamt wenden. Die Behörden bewilligen unter bestimmten Voraussetzungen Kredite. Wer Transferleistungen bezieht, kann auch auf Übernahme der Kosten hoffen.

Zahlt das Jobcenter den Strom für Hartz-IV-Empfänger?

Jein! Die Kosten für elektrische Energie sind als „Haushaltsenergie“ im Hartz-IV-Regelbedarf enthalten. Im Gegensatz zu den Ausgaben für Miete und Heizung werden für Hartz-IV-Empfänger die Stromkosten nicht automatisch vom Jobcenter bezahlt.

Zahlt das Jobcenter die Nachzahlung beim Strom?

Nein! Die Leistungsbezieher von Hartz IV müssen die anfallenden Stromrechnungen und Stromnachzahlung selbst begleichen. Wenn sie dies nicht können, droht der Stromanbieter möglicherweise mit einer Stromsperre.

Um das zu vermeiden, kann der Hartz-IV-Empfänger zum einen mit dem Anbieter eine Ratenzahlung vereinbaren. Zum anderen kann er, wenn der Ratenzahlung nicht zugestimmt wird, beim Jobcenter ein Darlehen beantragen.

Übernimmt das Jobcenter bei Hartz-IV-Empfängern die Heizkosten?

Ja! Wer staatliche Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bezieht, kann höhere Heizkosten beim Jobcenter beziehungsweise Sozialamt – laut § 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) – geltend machen. Diese werden in der Regel in tatsächlicher Höhe übernommen.

Das bedeutet: Steigende Gas- und Ölpreise, die sich aufgrund der Preissteigerungen erklären lassen, werden „vollumfänglich“ übernommen. Der Verbrauch muss aber „angemessen“ sein.

Begründung: Nachzahlungen für Heizkosten und Mietnebenkosten gehören zu den Wohnkosten und werden deshalb in voller Höhe vom Amt zu übernommen, sofern sie nicht unangemessen hoch sind. Auch die Warmwasserkosten gehören zu den Wohnkosten und werden mit den Heizkosten vom Jobcenter übernommen.

Wie hoch sind die aktuellen Regelsätze bei Hartz IV?

  • 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende
  • 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind
  • 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.
  • 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre
  • 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre

Ein Beispiel: Von den 449 Euro für einen Single sind vom Gesetzgeber 8,48 Prozent für den Posten „Energie und „Wohninstandhaltung“ (monatlich 38,07 Euro) vorgesehen.

Auf Strom entfallen bei einem Alleinstehenden 8,11 Prozent (36,42 Euro) monatlich.

Verbraucht der Bezieher von ALG II mehr als diese Pauschale von 8,48 Prozent für Strom, muss er diese Differenz von seinem Hartz-4-Regelsatz bezahlen.