Im französischen Elsass haben Kommunen damit begonnen, harten Alkohol bei Fasnetsumzügen zu verbieten. Ist ein solches Verbot auch bei uns denkbar? Das sagen Bürgermeister im Zollernalbkreis.
Wäre es etwa für Balingen, Albstadt und Co. denkbar, harten Alkohol an Fasnetsumzügen zu verbieten?
Balingen: Paragraf 18
„Im Elsass gilt das französische Recht, erklärt Nico Skarlatoudis, Sprecher der Stadt Balingen. „Denkbar ist ein Verbot in Balingen nur dann, wenn eine Rechtsgrundlage den Eingriff ermöglicht.“ Durch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Juli 2009 habe der Gesetzgeber (in Paragraf 18 Polizeigesetz) eine solche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote geschaffen.
„Die Voraussetzungen, ab wann ein örtliches Alkoholkonsumverbot erlassen werden kann, ergeben sich aus dem Paragraf 18.“ Die Vorschrift sehe strenge Anforderungen für den Erlass entsprechender Polizeiverordnungen vor. „Auf dieser Grundlage sind derzeit in Balingen keine Verbote möglich oder notwendig.“
Für viele Fasnets-Freunde gehört Alkohol – egal ob harter oder weicher – zur Fasnet einfach dazu. Oder? „Es ist nicht Aufgabe der Stadt darüber zu befinden, ob Alkohol zur Fasnet gehört – sondern die Entscheidung jedes einzelnen, ob und vor allem wie viel Alkohol zur Fasnet dazugehört oder nicht“, stellt Skarlatoudis klar. Traditionell gehöre der Genuss von Alkohol in einem gewissen Rahmen zur Fasnet dazu, da sie als fröhliches Brauchtum gefeiert wird. „Der verantwortungsvolle Umgang sollte dabei im Vordergrund stehen.“
Albstadt: gute Laune auch ohne Alkohol
Roland Tralmer, Oberbürgermeister Albstadts, teilt mit: „Ich halte es nicht für zwingend, dass Alkohol bei der Fasnet in jedem Fall dazu gehört. Der Sinn der Fasnet liegt nicht im Alkoholkonsum, sondern in der Brauchtumspflege. Gute Laune geht auch ohne Alkohol. Dennoch halten wir es aktuell nicht für geboten, mit neuer Bürokratie und Verboten in Erscheinung zu treten. Wir setzen auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen und auf die der ausrichtenden Vereine.“
Rangendingen: Appel an die Vernunft
„Momentan machen wir uns darüber keine Gedanken“, sagt auch Manfred Haug, Bürgermeister in Rangendingen. Im Bereich der Gemeinde seien keine nennenswerten Exzesse mit hartem Alkohol bekannt. Bei allen Veranstaltungen hätten Gastwirte und nicht zuletzt die Gemeinde einen aufmerksamen Blick – auch auf die Jugendlichen. Weder Security-Personal noch Polizei hätten hier bisher ein Signal gesendet, dass ein Problem bestehe. Und: „Uns kommt natürlich auch entgegen, dass die Kontrollmechanismen der Gesellschaft in ländlichen Gemeinden noch gut funktionieren.“Gegen ein Gläschen habe niemand etwas. Man appelliere an die Vernunft.
Burladingen: keine zusätzliche Bürokratie
Das sieht Davide Licht, Burladinger Bürgermeister, ähnlich. Er sagt: „Wir werden mit einem Verbot auf keinen Fall neue Bürokratie schaffen.“ Zudem bestehe aktuell kein Anlass. Er appelliere an die Eigenverantwortung der Bürger. Und für Kinder und Jugendlichen gebe es verbindliche Regularien.
Rosenfeld und Schömberg
Die Bürgermeister Thomas Miller (Rosenfeld) und Karl-Josef Sprenger (Schömberg) sehen keinen Handlungsbedarf.
Hechingen: keine Probleme
Der Sprecher der Stadt Hechingen, Thomas Jauch, weiß: „Der städtischen Ordnungsbehörde sind keine spezifisch alkoholbedingten Probleme bei Fasnachtsumzügen in der Gesamtstadt bekannt.“ Insofern sehe man keinen Anlass, Alkoholkonsum einzuschränken.