Die Gema will ab dem kommenden Jahr mehr Geld von Tanzschulen kassieren. Betroffen davon ist auch das Tanzzentrum von Hardy Hermann in Freudenstadt. Hermann warnt: Er sieht die Existenz vieler Tanzschulen durch die neuen Forderungen der Gema bedroht.
Hardy Hermann gehört in Freudenstadt zur städtischen Prominenz. In den 80er-Jahren holte er als Profitänzer mehrere Titel und wurde auch Weltmeister. Seit Dezember vergangenen Jahres ist er auch offizieller Gartenschau-Botschafter. Von Plakaten und Internetauftritten strahlt er den Bürgern gut gelaunt entgegen.
Doch wenn Hermann über die Zukunft seiner Tanzschule spricht, vergeht ihm die gute Laune. Schuld daran ist die Gema. Denn ab dem kommenden Jahr soll er an die mächtige Verwertungsgesellschaft wesentlich mehr Geld überweisen.
Bisher hat Hermann, wie andere Tanzschulbetreiber auch, die Gema-Gebühren über den Verband seiner Branche gezahlt. „Je nach Umsatz und Größe der Tanzschule war das ein bestimmter Betrag“, erklärt Hermann. „Und der Verband hat das dann mit der Gema pauschal abgerechnet.“
Kosten müssten an die Kunden weitergegeben werden
Doch damit soll ab kommendem Jahr Schluss sein: „Wir haben das Problem, dass die Gema die Pauschalverträge kündigt“, so Hermann. In Zukunft müsse er daher direkt mit der Gema abrechnen. Dann würde er 4,46 Prozent von seinem Umsatz an die Verwertungsgesellschaft abgeben.
Am Ende bliebe ihm nichts anderes übrig, als die höheren Kosten an die Kunden weiterzugeben. „Ich müsste teilweise 20 bis 30 Prozent aufschlagen“, schätzt Hermann. „Das können sich dann nur noch Menschen leisten, die ein hohes Einkommen haben.“
Veranstaltungen würden zusätzlich kosten
Das Absurde dabei: Hebt Hermann seine Preise an, um die höheren Gebühren zu zahlen, steigt auch sein Umsatz. Die Folge: Der Geldbetrag, den die Gema verlangt, würde noch mal zusätzlich steigen. „Das ist ja der Wahnsinn, den keiner versteht“, schimpft Hermann.
Und es kommt noch schlimmer: Denn für Veranstaltungen wie zum Beispiel einen Tanzabend müsste Hermann künftig einen festen Betrag an die Gema bezahlen. Unter Umständen könnte dieser so hoch sein, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen würden. „Da mache ich dann Minus“, erwartet Hermann. Wirtschaftlich sei es dann besser, solche Veranstaltungen gar nicht erst anzubieten.
Dementsprechend sieht Hermann düstere Zeiten auf seine Branche zukommen: „Wir merken schon, dass wir mit dem Rücken zur Wand stehen.“ Das wirtschaftliche Überleben seiner Tanzschule sieht Hermann zwar noch nicht bedroht. Aber: „Viele Kollegen werden das nicht überleben.“
So berichtet auch der Verband „Deutsche Tanzschulinhaber Vereinigung“ (DTIV) auf Anfrage unserer Redaktion, dass künftig eine durchschnittliche Tanzschule rund das Doppelte an die Gema zahlen müsste. Bei größeren Tanzschulen sei auch das Fünffache oder mehr denkbar.
Streit beschäftigt auch den Bundesgerichtshof
Um die Neuregelung der Gema-Gebühren doch noch abzuwenden, gibt es nun sogar eine Petition an den Bundestag. „Wenn wir 50 000 Stimmen bekommen, haben wir eine Chance, dass man uns in Berlin anhört“, hofft Hermann.
Doch was sagt die Gema zu den Vorwürfen? Auf Anfrage unserer Redaktion schreibt deren Pressestelle: „Aktuell stehen wir mit dem Verband in einer rechtlichen Klärung vor dem Bundesgerichtshof. “ In dem Verfahren gehe es darum, wie die vertragliche Beziehung zwischen der Gema und dem Verband künftig ausgestaltet wird.
Gema sieht Schuld beim Verband
„Schon alleine deswegen trifft es nicht zu, dass die Gema kategorisch ablehnen würde, mit dem Verband einen Pauschalvertrag abzuschließen. Hierzu gehört auch, dass es zuvor der Verband war, der das Angebot der Gema auf Abschluss eines Pauschalvertrages abgelehnt hatte“, so die Gema.
Doch stimmt das wirklich? Hat wirklich der Verband einen neuen Pauschalvertrag abgelehnt? Unsere Redaktion hat noch mal bei der DTIV nachgehakt.
„Im Jahr 2019/20 wurde uns von der Gema ein Pauschalvertrag angeboten, der gar keiner war“, scheibt der Verband. „Es sollte nach Tanzflächengrößenmodell abgerechnet und jede Tanzschule einzeln abgerechnet werden. Somit hätte das Vertragswerk lediglich die Überschrift ‚Pauschalvertrag‘ getragen, ohne wirklich einer zu sein.“