Kommunales: Gemeinderat ändert Friedhofsatzung

Hardt (pm). Einstimmig beschlossen die Gemeinderäte die Aufnahme von Wiesengräbern in die Friedhofsatzung. Diese werden im Feld 6, auf dem sich die Ehrenfelder befinden, bereitgestellt, so Bauamtsleiter Harry Bernhardt in seinem Bericht. "Es gibt heute viele Bestattungsformen, das ist ein richtiger Schritt", kommentierte Gemeinderat Joachim Hilser. Er forderte, sich auch mit Urnengräbern auseinanderzusetzen.

Wiesengräber bieten eine Ruhestätte mit Grabsteinen, die nicht anonym ist, die Angehörigen aber von der Grabpflege entbindet. Laut Satzung darf Grabschmuck nur auf dem Stein angebracht werden, nicht aber auf der Wiesengrabfläche. Die Gemeinde könne diesen ohne Rücksprache entfernen. Auch eine Bepflanzung ist laut Satzung nicht zulässig.

Dabei seien sowohl Einzel- als auch Doppelgräber möglich, erklärte Harry Bernhardt auf Nachfrage von Gemeinderat Wilfried Bernhardt. Dies aber nur nebeneinander, nicht übereinander, fügte der Baumtsleiter hinzu.

Elly Vögtlin-Klausmann wollte wissen, wann das lang ersehnte Urnenfeld komme. "Wir sind dran und sprechen über ein Konzept", versicherte Bürgermeister Michael Moosmann. Der Friedhof mit seinen Bestattungsformen sei der Gemeinde wichtig und deshalb oft Thema in den Sitzungen, so Moosmann.

Gemeinderat Hubert Flaig fragte, wie die Wiesengräber gepflegt werden. Das übernehme der Bauhof, der Pflegeaufwand komme hin mit der Gebühr für ein Wiesengrab in Höhe von 1211 Euro. "Ein englischer Rasen wird es aber nicht sein", so Harry Bernhardt.